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Bermudas statt Business?

Kleidungsvorschriften im Büro
Bermudas statt Business?

Bermudas statt Business?
Was in der Freizeit erlaubt ist, geht im Büro nicht immer. Bild: Khvost/Fotolia
Dresscode | Büros können im Sommer zu regelrechten Saunen werden. Warum nicht einfach mal das Business-Outfit gegen T-Shirt und kurze Hose oder ein luftiges Sommerkleid tauschen? Darf der Chef das eigentlich verbieten?

Kostüm, Bluse, Strumpfhose und geschlossene Schuhe machen im Hochsommer so mancher Kollegin im Büro zu schaffen, während der klassische Anzug mit Krawatte bei vielen Männern für Hitzewallungen sorgt. Die Folge: Konzentrationsstörungen und Müdigkeit – obwohl man gerade im Büro einen kühlen Kopf bräuchte. Denn wenn vom Chef auch bei gefühlten 40 °C eine strenge Kleiderordnung gewünscht wird, ist selbst die Klimaanlage oft nur ein schwacher Trost. Doch wie weit darf der Arbeitgeber bei der Kleidervorschrift gehen? „Von Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben abgesehen, gibt es hierfür keine rechtliche Regelung. In vielen Fällen ist die Kleidervorschrift eine Auslegungssache und abhängig vom Einzelfall“, fasst Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zusammen.

Aus vielen Branchen ist eine standardisierte Berufskleidung selbst im Hochsommer nicht wegzudenken, etwa bei Krankenhausmitarbeitern oder Flugbegleitern. „Bei Hygiene- oder Schutzkleidung sind Unternehmen oft sogar verpflichtet, für eine bestimmte Ausrüstung oder Bekleidung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Häufig ist dies schon in Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben“, erläutert Kronzucker. Auch wenn ein einheitliches Auftreten nach außen sichergestellt werden soll, dürfen Arbeitgeber recht weitgehend über das Outfit von Mitarbeitern bestimmen. Hier bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit, mit regelmäßigen Pausen, viel Flüssigkeit und leichtem Essen die heißen Tage zu überstehen.
Für Berufe ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutz- oder Hygienekleidung gilt: Im Rahmen des sogenannten Weisungsrechts darf der Arbeitgeber über das Erscheinungsbild und daher auch über die Kleidung der Mitarbeiter bestimmen. Manchmal werden Bekleidungsregeln auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Aber: „Ein solcher Eingriff in die persönliche Freiheit der Belegschaft muss verhältnismäßig sein“, erläutert die D.A.S.-Rechtsexpertin. Denn zugleich ist es Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern (§ 75 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Und dies bezieht sich auch auf das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden.
Eine Bekleidungsvorschrift muss aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar und plausibel begründbar sein. Geben betriebliche Bekleidungsvorschriften den Mitarbeitern genügend Spielraum, kann im Sommer durchaus etwas leichtere Kleidung möglich sein. Jedenfalls sollte die Kleidung die Philosophie des Unternehmens widerspiegeln. Wer in einem kreativen Beruf arbeitet, kann sich unter Umständen legerer anziehen als der Angestellte einer Bank. Aber: Ein gelockerter Dresscode im Büro bedeutet nicht Hotpants oder bauchfreies T-Shirt! Wer sich bei den gelockerten Bekleidungsrichtlinien unsicher ist, kann sich an den Chef oder die Personalabteilung wenden. (bö) •
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