Startseite » Allgemein »

BGH-Grundsatzurteil stärkt innovative Unternehmen

Patentschutz
BGH-Grundsatzurteil stärkt innovative Unternehmen

Quelle: Cohausz & Florack

Ein patentgeschütztes Produkt kann auch nach Ende der 20-jährigen Patentlaufzeit gegen Nachahmung geschützt sein: durch den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Diese im Januar 2015 verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt seit Kurzem im Volltext vor. Das Oberlandesgerichts Frankfurt hatte ursprünglich die Auffassung vertreten, dass der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ausgeschlossen ist, wenn die für diesen Schutz entscheidenden Erkennungsmerkmale dieselben technischen Merkmale sind, für die es vorher Patentschutz gegeben hat. Dieser Entscheidung hat der BGH widersprochen: Nach seiner Auffassung kann also ein Produkt auch nach Ablauf des Patentschutzes – zeitlich unbeschränkt – dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterliegen. Besondere Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings, dass dem Wettbewerber technisch gleichwertige Alternativlösungen zur Verfügung stehen. Die technische Lösung sollte also bei gleichbleibender Qualität auch auf anderem Wege erreicht werden können.
In der Sache ging es um sogenannte Exzenterzähne eines österreichischen Herstellers: Die Spreizelemente dienen zur Befestigung von Kunststoffrohren und Leitungen für die Elektroinstallation. Durch ihre besondere Stecktechnik kommen sie ohne zusätzliche Schrauben oder Dübel aus. Die Lösung war bis zum Jahr 2004 durch ein Patent geschützt. Bei der Frage nach dem weiteren Nachahmungsschutz für diese Lösung liegt die Entscheidung nun wieder dem Oberlandesgericht Frankfurt vor.
Das Urteil der Richter am BGH erteilt der bisher weit verbreiteten Rechtsauffassung eine Absage, wonach der Schutz eines Produktes nach Ende der Patentlaufzeit nicht über das Wettbewerbsrecht verlängert werden kann. „Diese Grundsatzentscheidung ist eine gute Nachricht für innovative Unternehmen“, sagt Dr. Reinhard Fischer von der Sozietät Cohausz & Florack. „Nach Ablauf des Patentschutzes ist es ratsam, auch die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche genau zu prüfen, um effektiv gegen Nachahmer vorzugehen.“ •
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 5
Ausgabe
5.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de