Startseite » Allgemein »

Der Chef kann das Duzen in der Firma anordnen

Arbeitsrecht
Der Chef kann das Duzen in der Firma anordnen

Der Chef kann das Duzen in der Firma anordnen
Bild: Gundolf Renze/Fotolia
War das Duzen des Chefs früher noch ein Kündigungsgrund, ist es jetzt umgekehrt: Wer den Chef nicht duzt, obwohl das angeordnet wurde, kann selbst einen Kündigungsgrund liefern.

Corporate Identity heißt das Schlagwort in den Führungsetagen: Frischen Wind wollte eine schwedische Firma in ihre deutsche Filiale transportieren und stellte den dienstlichen Umgang der Mitarbeiter, ganz nach schwedischem Vorbild, auf die Anrede mit dem Vornamen und auf „Du“ um. Der Betriebsrat trug dieses „verordnete Du“ mit. Auch die Arbeitnehmer duldeten zunächst alle diese Form der Anrede. Erst gut zwei Jahre nach der Einführung der Anrede muckte ein Mitarbeiter auf und wollte wieder in der Sie-Anrede angesprochen werden, auch wollte er wieder die Sie-Anrede gegenüber den Kollegen gebrauchen. Die Firmenleitung sah nun ihre Firmenphilosophie als angekratzt an und blieb bei dem verordneten Du.
Der Mitarbeiter fühlte sich in seiner Persönlichkeit verletzt und zog vor Gericht. Das zwangsweise angeordnete „Du“ lehnte er ab und wollte wieder, mit Hilfe des Arbeitsgerichts, den konventionell klassischen Umgangsstil pflegen und partout nicht mehr geduzt werden.
Sowohl das Arbeitsgericht Rheine als auch in der nächsten Instanz das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 14 Sa 1145/98) entschieden gegen ihn. Die Richter begründeten ihre Entscheidungen folgendermaßen: Führt ein Betrieb die Unternehmensphilosophie ein, dass der dienstliche Umgang der Mitarbeiter auf die Anrede mit dem Vornamen und auf „Du“ umgestellt wird, so ist diese neue Umgangsform für alle bindend. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betriebsrat diese Anrede mitträgt und der Arbeitnehmer die Du-Form duldet. Wünscht ein Arbeitnehmer erst nach gut zweijähriger, widerspruchsloser Duldung die Umstellung auf „Sie“, so ist dieses Verhalten widersprüchlich. Eine Klage auf Umstellung in die Sie-Form ist nicht begründet, weil das Duzen jetzt betriebsüblich ist und das Persönlichkeitsrecht dadurch nicht verletzt wird.
Der neue Verhaltenskodex ist jetzt von der Belegschaft verinnerlicht und als neue Umgangsform akzeptiert worden. Aus dieser Betriebspraxis, so die Arbeitsgerichte, kann der Arbeitnehmer nicht mehr allein ausscheren und muss sich deshalb auch weiterhin duzen lassen. (jlp)
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 5
Ausgabe
5.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de