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Die Police allein schützt nicht vor dem GAU

Industrieversicherungen: Risikomanagement statt hoher Prämien
Die Police allein schützt nicht vor dem GAU

Die Police allein schützt nicht vor dem GAU
Risiko Gefahrstoffe:Der richtige Umgang damit ist Teil des Risikomanagements(Bild: Dekra)
Gut versichert zu sein, reicht nicht. Normalerweise ersetzt die Assekuranz nur einen Teil des Sachschadens. Zudem sind Image und Marktposition schnell dahin, wenn die Produktion erst einmal steht. Ein passendes Risikomanagement ist der Königsweg, um mit Gefahren professionell umzugehen, raten Experten.

Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Vögele-Ebering tilman.voegele@konradin.de

Die Versicherungspolice allein rettet kein Unternehmen, wenn es zum Schaden kommt. Nach dem Großbrand beispielsweise steht die Produktion für lange Zeit: Es sind nicht nur die Maschinen perdu, auch die Aufträge sind verloren und bald auch die Kunden. „Jeder Schaden ist größer als der Auszahlungsbetrag“, warnt deshalb Andreas Shell von der Allianz-Gruppe in München.
„Auch wenn ein Unternehmen die ganze Versicherungssumme erhält, ist meist nur ein Drittel des Schadens gedeckt“, weiß der Experte. Selbst wenn sich der Unternehmer gegen die Betriebsunterbrechung versichert hat: Die Marktanteilseinbußen und den Imageverlust ersetzt keiner. Shell warnt in dem Zusammenhang vor dem weit verbreiteten Irrtum, Risikomanagement mit Versicherungsmanagement gleichzusetzen. Denn Risikomanagement beinhalte viel mehr, als nur die passenden Policen abzuschließen.
Der professionelle Umgang mit Gefahren lohnt sich für Industriebetriebe: Für Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, die sich gegen Risiken aller Art versichern wollen, weht auf dem Versicherungsmarkt schon seit Jahren ein schärferer Wind als früher. Unterboten sich Ende der 90er-Jahre die Anbieter gegenseitig bei den Prämien, ist die Police in den vergangenen drei Jahren wieder deutlich teurer geworden. Schon seit Jahren bezahlen die Industrieversicherer in der Sach- und Transportversicherung mehr aus, als sie an Beiträgen einnehmen. Die Prämien müssten risikogerechter werden, heißt es dazu schon länger vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sprich: Die Industrie muss für den Versicherungsschutz tiefer in den Geldbeutel greifen.
Für publizitätspflichtige Gesellschaften ist es schon seit Ende der 90er-Jahre vorgeschrieben, Risk-Management zu betreiben. Dabei steht der Schutz der Investoren im Vordergrund. Aber auch Mittelständler profitieren davon, wenn sie ihre Betriebe systematisch nach Gefahren durchleuchten oder von Beratern durchleuchten lassen, raten Experten. Mögliche Vorteile: ein Bonus bei der Versicherungs-Prämie, bessere Konditionen bei der Bank und ein besseres Standing beim Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen.
Die VSMA GmbH, die Versicherungsmakler-Tochter des VDMA in Frankfurt, ordnet alle möglichen Störfaktoren in vier Risikostufen ein, an denen sich Praktiker orientieren können. Die Tipps der Versicherungsprofis:
  • Risiken vermeiden: Das bewusste Ausschalten von Gefahren, beispielsweise auf bestimmte Projekte oder eine bestimmte Technologie zu verzichten.
  • Risiken vermindern: Technische Schutz- oder Präventivmaßnahmen vermindern erkannte Risiken. Beispiel: ein Öko-Audit umzusetzen, verringert die Gefahr von Umweltschäden.
  • Risiken übertragen: Wer eine Versicherung abschließt, überträgt die finanziellen Folgen eines versicherbaren Schadens auf einen Versicherer.
  • Risiken selbst tragen: Das Unternehmen finanziert Risiken, die als tragbar eingestuft werden, selbst. Beispiel: hohe Selbstbeteiligung oder Verzicht auf Deckung bei bestimmten Schäden.

  • Manager-Haftung
    Manager entscheiden als Geschäftsmann und haften als Privatmann. Der Chef steht persönlich dafür gerade, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden – auch wenn Mitarbeiter schuld sind. Es gibt drei Risikobereiche:
    • Zivilrechtliche Haftung: Ein Kalkulationsfehler bei einem Angebot führt zum Beispiel im Nachhinein zu Vermögensschäden. Folge: ein zivilrechtlicher Prozess gegen den Manager.
    • Strafrechtliche Haftung: Geht es um Umweltverschmutzung (Umweltrisiko), Körperverletzung (Betriebsstättenrisiko) oder Steuervergehen ermittelt der Staatsanwalt.
    • Wahrnehmung der persönlichen Interessen des Managers aus Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag: Der Vertrag des Managers ist kein Arbeitsvertrag, somit gibt es nicht den Schutz eines Arbeitnehmers.
    Quelle und Infos: www.vsma.de
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