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Fristlose Kündigung für unbefugte E-Mail-Leser erlaubt

RECHT
Fristlose Kündigung für unbefugte E-Mail-Leser erlaubt

Die fristlose Kündigung eines Systemadministrators, der unbefugt E-Mails an seinen Vorgesetzten gelesen hatte, ist gerechtfertigt. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen in einem Urteil vom August 2005. Der Kläger war als Systemadministrator bei einem Versicherungskonzern beschäftigt und hatte Zugriff auf alle Computerdaten. Arbeitsrechtlich war ihm das Lesen fremder Mails untersagt. Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht: Die vertraglichen Pflichten und Befugnisse des Arbeitnehmers wurden schwerwiegend verletzt. Ein Arbeitgeber dürfe darauf vertrauen, dass die einem Administrator dienstlich anvertrauten Daten nicht zweckwidrig verwendet werden.

Az. 7 Ca 5514/04
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