Startseite » Allgemein »

Leasing darf steuerlich nicht zum Kredit werden

Pläne der Bundesregierung machen Investoren und Finanziers Sorgen
Leasing darf steuerlich nicht zum Kredit werden

Leasing darf steuerlich nicht zum Kredit werden
BDL-Präsident Horst-Günther Schulz: „Eine Besteuerung von Finanzierungsaufwendungen erhöht die Kapitalkosten und belastet unmittelbar die Investitionstätigkeit.“
Die geplante Einbeziehung von Leasing-Raten in die Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer verschlechtert das Investitionsklima, warnt der BDL.

Die diskutierte Einbeziehung von Zinsen, Pachten und Leasing-Raten in die Bemessungsgrundlage der neu gestalteten Unternehmenssteuer belastet grundsätzlich das Investitionsklima. Davor warnt der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL), Berlin.

„Eine Besteuerung von Finanzierungsaufwendungen erhöht die Kapitalkosten und belastet unmittelbar die Investitionstätigkeit. Geplante Investitionen können so verhindert werden“, kritisiert BDL-Präsident Horst-Günther Schulz. Die Leasing-Branche ist mit rund 50 Mrd. Euro im Jahr der größte Investor in Deutschland. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestitionen wird über das Instrument Leasing realisiert.
Die Koalition hat sich Anfang Juli auf Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform verständigt. Zur Gegenfinanzierung der zu erwartenden Steuerausfälle sollen ertragsunabhängige Elemente – Finanzierungsaufwendungen wie gezahlte Zinsen und Zinsanteile von Leasing-Raten, Mieten, Pachten und Lizenzen – in die Berechnung einbezogen werden. Der Umfang dieser Faktoren wird noch diskutiert.
Allerdings gebe es Signale, dass die Große Koalition die negativen Auswirkungen ihres Vorhabens erkannt hat und auf etwas mildere Formen der Abzugsbeschränkung zusteuert, wie Horst-Günther Schulz einräumt. Der BDL-Präsident stellt aber klar: „Wenn Leasing wie Kredit behandelt werden sollte, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass die steuerlichen Vorteile für Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Unternehmen zuteil werden müssten.“ tv
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Tipps der Redaktion

Unsere Technik-Empfehlungen für Sie

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de