Wenn ein Arbeitnehmer der Vertragsverletzung überführt wird, muss er die Kosten für einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv aus der eigenen Tasche zahlen. Im vorliegenden Fall sah das Arbeitsgericht Berlin eine vorgetäuschte Krankheit als erwiesen an. Der Spitzel, der den ahnungslosen Arbeitnehmer konsequent überwachte, fand heraus, dass der Mitarbeiter nicht wegen einer Magen-Darm-Kolik zu Hause krank im Bett lag. Vielmehr machte der Angestellte Urlaub in seinem Ferienhaus in Schweden. Die Beschattung durch den Detektiv wurde für den falschen Kranken richtig teuer: Das fällige Honorar – immerhin 10 000 DM – musste er selbst zahlen, da er durch seine Täuschung die Kosten verursacht hat. (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 1 Ca 15 886/00)
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