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Unternehmer müssen für Arbeitsfrieden bezahlen

Betriebliche Mitbestimmung: Höhere Kosten und mehr Bürokratie
Unternehmer müssen für Arbeitsfrieden bezahlen

Vor allem mittelständische Unternehmen befürchten durch die Revision des Betriebsverfassungsgesetzes eine weitere Bürokratisierung und Verzögerung von Entscheidungsabläufen.

Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fast 30 Jahre auf dem Buckel hat, plant die Bundesregierung eine grundlegende Revision.

Insgesamt geben die Betriebe jährlich rund 10,5 Mrd. DM für die Mitbestimmung aus. Eine stattliche Summe, die sich aus Sicht vieler Unternehmen immerhin teilweise wieder einspielt: Denn das BetrVG wird auch als Garant des Arbeitsfriedens und somit als ein Erfolgsfaktor für die deutsche Wirtschaft gesehen. Kritisch angemerkt wird allerdings, dass das Gesetz in der Praxis zu Überbürokratisierung und langen Entscheidungswegen führt – etwa bei Einstellungen oder Kündigungen, bei vorübergehenden Änderungen der Arbeitszeit oder bei der Festsetzung von Prämiensätzen.
Vor allem vier gravierende Änderungen sind geplant:
  • 1. Erweiterte Zuständigkeiten. Der Betriebsrat darf demnächst auch in Sachen Umweltschutz und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit tätig werden – was zu einer Politisierung in den Unternehmen führen kann.
  • 2. Größere Betriebsräte. Der Betriebsrat wird in vielen Unternehmen personell aufgestockt. So sollen ihm in Betrieben mit 101 bis 150 Beschäftigten künftig sieben Mitglieder angehören – zwei mehr als bisher. In großen Betrieben mit über 7000 Mitarbeitern steigt die Zahl der Betriebsratsmitglieder sogar um vier Personen.
  • 3. Zusätzliche Freistellungen. In Zukunft müssen Betriebe schon ab 200 Mitarbeitern einen Betriebsrat vollkommen von der Arbeit freistellen – bisher lag diese Grenze bei 300 Beschäftigten. Überdies müssen fast alle Betriebe mit mehr als 400 Mitarbeitern zusätzlich einen weiteren Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit entbinden.
  • 4. Vereinfachtes Wahlverfahren. In Betrieben mit weniger als 51 Mitarbeitern soll ein so genanntes vereinfachtes Wahlverfahren zum Zuge kommen. Demnach wird der Betriebsrat nicht in einem mehrwöchigen Verfahren gewählt, sondern durch eine bloße Wahlversammlung.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine Aufblähung des Mitbestimmungs-Apparats hinausläuft und viel Sand in das Getriebe der – vor allem kleinen und mittleren – Unternehmen streut. So erwarten laut einer Umfrage des Münchner ifo Instituts zwei Drittel der Unternehmen, dass durch die Ausweitung der Mitbestimmung die Betriebsabläufe kompliziert werden. if
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