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Wann muss der erste Roboter in den Knast?

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Wann muss der erste Roboter in den Knast?

Wann muss der erste Roboter in den Knast?
Uwe Böttger
Die Rechtsprechung ist auf die rasante Entwicklung in der Robotik nicht hinreichend vorbereitet. Davon ist Eric Hilgendorf überzeugt. Der promovierte Jurist leitet den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Und er leitet eine weltweit wohl einzigartige Forschungseinrichtung. An der Forschungsstelle Robotrecht versucht ein Team aus Juristen und Informatikern, juristische Fragen rund um den Einsatz von teil- oder vollautonom handelnden Maschinen zu klären.

Klingt ein wenig abgehoben, oder? Erinnert an die Mainstream-Filme „I, Robot“ oder „Matrix“. Aber nur auf den ersten Blick. Denn angesichts der alternden Gesellschaft ist es nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Pflegeroboter ihren Dienst antreten, Patienten selbstständig waschen oder aus dem Rollstuhl heben und ins Bett legen. Doch wer haftet, wenn die stählerne Schwester einen Greis fallen lässt? Der Hersteller? Der Programmierer?
Der Einsatz autonomer Maschinen könnte auch mit dem Datenschutz in Berührung kommen. Pflegeroboter, die Medikamente ausgeben oder den Puls messen, sind leicht zu realisieren. Aber die Speicherung und Auswertung der Daten müsste strengen Auflagen genügen.
Bislang arbeiten Hilgendorf und seine Mitarbeiter an Interpretationen von bestehenden Gesetzen, neue seien vorerst nicht nötig. Doch das könnte sich bald ändern. Glaubt man den Prognosen von Robotik-Forschern, werden in nicht allzu ferner Zukunft Maschinen verfügbar sein, die ein Bewusstsein besitzen und so etwas wie Gefühl und Rechtsempfinden besitzen. Für solche Roboter bräuchte man dann wirklich eigene Vorschriften – meint Hilgendorf. Seine Prognose: 2100 steht der erste Roboter vor Gericht. Meine Prognose: 2057.
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