Auf Betreiber von Sonderbauten kommen in Nordrhein-Westfalen geänderte Vorschriften zu. Alle Prüfungen der seit Jahresende gültigen Prüfverordnung werden künftig von Sachverständigen vorgenommen. Bis Jahresende durften einige dieser Prüfungen auch Sachkundige ausführen. Mit der nun gültigen Prüfverordnung NRW hat das Land die Vorschriften an bestehende Regeln der meisten anderen Länder angepasst. Im Fokus der geänderten Prüfvorschrift stehen elektrische Anlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen, Feuerlösch-, Druckbelüftungs- und Rauchabzugsanlagen sowie Lüftungs- und CO-Warnanlagen.
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