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„REACh erlaubt keinen Persilschein“

Das müssen Einkäufer von Oberflächen zukünftig beachten
„REACh erlaubt keinen Persilschein“

„REACh erlaubt keinen Persilschein“
Matthias Enseling, Geschäftsführer der Hartchrom GmbH und Vorstand des Vecco (Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik e. V.). Bild: Hartchrom
Oberflächen | Sie veredelt Grundwerkstoffe und muss wachsende Anforderungen an technische und dekorative Funktionen erfüllen: die Oberflächentechnik. Durch neue EU-Bestimmungen hat sich der Einkauf von Oberflächen auch in Deutschland verändert.

Marion Oberparleiter Journalistin in Stuttgart

Ab September 2017 benötigt jedes Unternehmen, das Verchromungen anbietet, eine Autorisierung der EU. Matthias Enseling, Geschäftsführer der Hartchrom GmbH in Karlsruhe sowie Vorstand des Vereins Vecco e. V., weist mit Blick auf das so genannte Sunset-Date auf die Möglichkeit hin, dass einige Unternehmen, die jetzt noch verchromte Oberflächen anbieten, dies ab September 2017 nicht mehr können. Alles hängt davon ab, ob die betreffenden Firmen eine EU-Autorisierung erhalten und für welchen Zeitraum. Bei der ein oder anderen langjährigen Lieferantenbeziehung könnte bald das Licht ausgehen. Das Erschütternde daran ist, dass dies in vielen Branchen und Einkaufsabteilungen lange Zeit scheinbar überhaupt kein Thema war. Jetzt ist die Unsicherheit groß.
Woher bekomme ich in Zukunft die Eigenschaften meiner Chromoberfläche? Reicht die Autorisierungsperiode für den Produktlebenszyklus? „Mit solchen oder ähnlichen Fragen werden wir im Moment bombardiert“, erzählt Enseling. Die spontane Idee einer globalisierten Wirtschaft, die Verchromung im Ausland einzukaufen, relativiert sich schnell, da andere Wirtschaftsräume mit ähnlichen oder an REACh angelehnten Verordnungen nachziehen wollen. Also was tun?
„Als erstes würde ich mit meinem Lieferanten sprechen“, rät Enseling. „Die Professionalität erkennt man übrigens schon daran, dass es eine pauschale EU-Konformitäts-Erklärung nicht gibt. Die Komplexität von REACh als eine der komplexesten, europäischen Gesetzgebungen erlaubt keinen Persilschein. Vielmehr kommt es darauf an, wie Ihr Lieferant mit dem Thema umgeht. Wie ist die individuelle REACh-Strategie? Welche anderen Verfahren sind in Zukunft auf dem Radar? Können mir Alternativen vollumfänglich die geforderten Schichteigenschaften bieten?“ Aus diesen Gesprächen könnten interessante Ideen erwachsen „Man darf nicht enttäuscht sein, wenn es an der einen oder anderen Stelle noch nicht konkret werden kann. Schließlich war Chrom der ,Front-Runner’ für eine ganze Branche und viele Dinge sind noch ungewiss. So ist im Moment noch keine Chrom-Autorisierung erteilt und wir erwarten die ersten Ergebnisse im Laufe des Jahres.“
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleiben noch ein paar Fragezeichen
Als Einkäufer für Oberflächen muss man sich also bewusst sein, dass derzeit ein paar Fragezeichen bestehen bleiben. Allerdings erscheint es folgerichtig, dass Firmen mit hohen Sicherheitsstandards und modernen Anlagen leichter und auch länger eine Autorisierung erlangen. „Bleiben Sie mit Ihrem Beschichter in Kontakt, um immer auf dem Laufenden bezüglich der Autorisierungen, aber auch etwaiger Alternativen zu sein, an denen sowohl die Hartchrom GmbH als auch zahlreiche andere Unternehmen engagiert arbeiten“, rät Enseling. Um auch weiterhin für Information und Aufklärung zum Thema EU und Oberflächentechnik zu sorgen, wird die Hartchrom GmbH in Kürze einige Webinars online stellen.
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