Um in Indien geschäftlich tätig zu werden, benötigen deutsche Staatsbürger für die Einreise ein Businessvisum. Lesen Sie, welche Voraussetzungen für den Türöffner erfüllt sein müssen.
Ob Tourist oder Geschäftsfrau oder -mann: deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum. Für Geschäftsreisende, die sich für maximal sechs Monate im Land aufhalten wollen, ist ein Touristenvisum jedoch perdu, denn sie riskieren damit Probleme bei der Einreise und verhindert schlimmstenfalls die Einreise. Ein Geschäftsvisum kann beispielsweise bei den India Visa Application Centre oder den Indo German Consultancy Services Ltd. eingeholt werden.
Ist eine mehr als sechsmonatige Aufenthaltsdauer beabsichtigt, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners‘ Registration Office bzw. beim Foreigners‘ Regional Registration Office. Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass der Betroffene am indischen Flughafen an der Ausreise gehindert wird und dann beim FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis einholen muss, was zwangsläufig eine mehrtägige Ausreiseverzögerung mit sich bringt. Bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa empfiehlt es sich, bei Abreise eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit sich zu führen, die erfahrungsgemäß noch verlangt werden kann, obgleich dies nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Businessvisum ist für Geschäftsleute gedacht, die Indien
- zum Zwecke der Einrichtung von industriellen Unternehmen / Geschäftsunternehmen (Industrial/Business Ventures) besuchen möchten oder
- nach Möglichkeiten suchen, um industrielle Unternehmen/Geschäftsunternehmen („Industrial/Business Ventures“) einzurichten oder das Land
- besuchen wollen, um industrielle Produkte zu kaufen oder zu verkaufen.
Überschreitet der Aufenthalt 180 Tage, ist die polizeiliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in Indien erforderlich. Businessvisa werden in der Regel für ein Jahr gewährt, die Dauer wird jedoch von Fall zu Fall entschieden.
Für die Erteilung eines Geschäftsvisums benötigen Sie
- einen ausgedruckten und unterschriebenen Visumantrag (Online-Formular),
- einen mindestens noch 180 Tage gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten sowie
- zwei identische aktuelle Passbilder, die biometrischen Richtlinien entsprechen,
- ein Einladungsschreiben mit Briefkopf der indischen Firma, aus dem der genaue Anlass der Reise und die geplante Reisedauer her vorgehen sowie
- ein Schreiben der deutschen Firma, welches den Grund, die Dauer der Reise und die Kostenübernahme beinhaltet.
Mit einem gültigen Visum können Geschäftsreisende mehrfach innerhalb von zwei Jahren einreisen.
Wussten Sie übrigens, dass es immer wieder vorkommt, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden? Das Auswärtige Amt weist darauf hin, unbedingt darauf zu achten, dass man einen Einreisestempel erhält. Ohne diesen kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) wären die Regel, heißt es.
Dietmar Kieser, dietmar.kieser@konradin.de
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden,
https://mha.gov.in (Innenministerium)
www.boi.gov.in (Einwanderungsbehörde)
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