Seit dem 16. Juni dürfen in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren in Verkehr gebracht werden, die mindestens der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen. Die EU-Kommission erlässt damit die erste Stufe der EU-Motorenverordnung M640/2009 mit dem Ziel, die Energieeffizienz von E-Antrieben zu steigern. Die neue, dreistufige Regelung umfasst Drehstrom-Normmotoren der Größen 0,75 bis 375 kW, die auch Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Aufzüge, Rolltreppen und Transportbänder antreiben. 2015 und 2017 treten die beiden nächsten Stufen in Kraft, die IE3-Motoren und elektronisch geregelte Antriebe betreffen.
Allein in Deutschland laufen heute etwa 35 Mio. alte Drehstrommotoren, von denen jährlich nur 3 bis 4 % modernisiert oder ausgetauscht werden. Laut ZVEI amortisieren sich Investitionen in energieeffiziente Antriebslösungen in der Regel innerhalb von ein bis drei Jahren durch die eingesparten Stromkosten. Der Verband hat ein Instrument entwickelt, um deren Einfluss auf die Lebenszykluskosten der Anlagen im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich zu berechnen. Informationen dazu unter:
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