Wer vom Dienstapparat ausgiebig privat telefoniert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Im verhandelten Fall hatte ein Betriebsratsmitglied hinter dem Rücken seines Chefs von Dienstanschlüssen aus private Telefongespräche nach Mauritius geführt. In zwei Monaten verursachte er dabei Kosten von über 1350 Euro. Der Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter mit Zustimmung des Betriebsrats fristlos. Dagegen klagte der Vieltelefonierer, da seiner Meinung nach kein wichtiger Grund vorgelegen habe. Die Richter wiesen die Klage ab: Unerlaubt und heimlich auf Kosten des Arbeitgebers geführte Privattelefonate können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. (Bundesarbeitsgericht Erfurt, Az.: 2 AZR 147/03)
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