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Bund sichert Risiken besser ab

Exportstrategie
Bund sichert Risiken besser ab

Bund sichert Risiken besser ab
Mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Exportstrategie stärkt der Bund die deutsche Exportwirtschaft. Bild: Janni/Fotolia
Der Bund unterstützt Exporte mit hohem ausländischem Wertschöpfungsanteil jetzt besser mit Exportkreditgarantien.
Das Bundeskabinett hat eine erste Maßnahme beschlossen, um die Anfang Oktober verabschiedete neue Exportstrategie konkret umzusetzen. Laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel „wird die Absicherung von ausländischen Zulieferungen vereinfacht“. Diese Grundsatzentscheidung hat der Interministerielle Ausschuss des Bundes für Exportkreditgarantien (IMA) soeben gefällt. Gabriel: „Angesichts des harten internationalen Wettbewerbs ist das ein wichtiger Schritt für die deutsche Exportwirtschaft.“
Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen globaler geworden sind und immer häufiger hohe ausländische Lieferanteile mit einschließen. Exporte mit hohem ausländischem Wertschöpfungsanteil können vom Bund zukünftig besser mit Exportkreditgarantien unterstützt werden. Auslandsanteile von bis zu 49 % werden automatisch zulässig sein. Höhere Auslandsanteile können im Wege einer Einzelfallentscheidung zugelassen werden. Das bewährte Voranfrageverfahren werde beibehalten und biete Exporteuren Planungssicherheit.
Gleichzeitig hat der IMA entschieden, die Möglichkeit der Absenkung der Selbstbeteiligung um drei weitere Jahre zu verlängern. Damit sind die Exportchancen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, verbessert worden, betont das Bundeswirtschaftsministerium.
Vor allem für deutsche mittelständische Exporteure ist auch die Möglichkeit wichtig, ihr Risiko bei Auslandsgeschäften zu reduzieren. Die Exportkreditgarantien des Bundes geben hier eine verlässliche Absicherung, indem sie den Exporteur im Schadensfall bis auf eine bestimmte Selbstbeteiligung vor Verlusten schützen. Zudem könnten Firmen gegen Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall auf 5 % reduzieren, heißt es. (dk)
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