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Grünes Licht für das EU-Patent

Kosten für Schutz des geistigen Eigentums sinken um bis zu 80 %
Grünes Licht für das EU-Patent

Grünes Licht für das EU-Patent
Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinken die Kosten erheblich, wenn sie von 2014 an ihre Erfindungen schützen lassen Bild: EPA
Mit dem 1. Januar 2014 startet das lange erwartete EU-Patent. Unternehmen und Privatpersonen können dann ihre Erfindungen mit nur einem Antrag in 25 EU-Staaten zu einem Bruchteil der bisherigen Kosten schützen lassen. Vor allem der Mittelstand profitiert.

Nach über 30 Jahren währender Bemühungen um einheitlichen und kostengünstigen Patentschutz in Europa hat das EU-Parlament per Abstimmung den Weg dafür freigemacht. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden viele Hindernisse beseitigt. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur noch 4725 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von 36 000 Euro. Laut Angaben werden Übersetzungskosten für KMU in der Europäischen Union vollständig erstattet, dies gilt auch für gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen.

„Für den innovationsfreudigen Maschinen- und Anlagenbau kann das EU-Patent mit einem echten Mehrwert verbunden sein“, betonte VDMA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hannes Hesse. Für den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dr. Markus Kerber, entsteht mit dem Gemeinschaftspatent „ein kostengünstiges und rechtssicheres Patentsystem, von dem die patentstarke deutsche Industrie besonders profitieren wird“. Das sei eine gute Nachricht für den Patent-Europameister Deutschland. Die hiesige Industrie stellt jährlich rund 33 000 Patentanträge, das ist mehr als ein Drittel der Patentanmeldungen europäischer Unternehmen beim Europäischen Patentamt.
Beantragt ein Erfinder für seinen Geistesblitz bei der Europäischen Patentorganisation ein einheitliches EU-Patent, so ist dieses automatisch in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig. Anträge müssen in einer der drei EU-Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden. Aus diesem Grund sind Spanien und Italien nicht Teil der neuen Regelung. Sie könnten aber jederzeit beitreten. Der neue Rechtsrahmen wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten, oder sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, ihn ratifiziert haben. dk
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