Mindestens einmal im Jahr beschäftige ich mich ausgiebig mit dem Thema Arbeitsschutz. Und jedes Mal bin ich froh, dass ich nur recherchieren muss. Das ist mir schon Abenteuer genug. Richtig abenteuerlich muss es für die Arbeitsschutz-Beauftragten in den Unternehmen sein, wenn wieder einmal neue Mitarbeiter eingekleidet werden müssen. Sei es in einer Gießerei, auf einer Werft oder bei einem ganz normalen Maschinenbauer.
Die Kleidung muss nicht nur genau auf die Arbeit ausgelegt sein. Der Mitarbeiter muss sich darin auch wohl fühlen, denn sonst zieht er sie am Ende gar nicht an und vorbei ist es mit der Schutzfunktion. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Reinigung und Pflege der Kleidung ist eine Wissenschaft für sich. So besitzen zum Beispiel moderne Gewebe für den Chemikalienschutz vom Typ 6 (begrenzt spritzdicht) eine FC-Ausrüstung. Das hat nichts mit dem FC Bayern zu tun. Fluorcarbone (kurz FC) bilden einen dünnen Film über die Faser und das Gewebe und sorgen für einen flüssigkeitsabweisenden Effekt. Der muss nach jeder Wäsche aufgefrischt werden.
Auch die Gefahrstoffverordnung hat es in sich. Ein Beispiel: Seit der letzten Änderung am 1. Dezember 2010 ist der Arbeitgeber nicht nur für die sachgerechte Pflege der Arbeitskleidung verantwortlich. Er muss auch sicherstellen, dass diese getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt wird. Auf den ersten Blick eine Kleinigkeit, aber das will erst mal für alle Mitarbeiter und für jeden Arbeitstag durchorganisiert sein.
Bereits ein Drittel der in Deutschland getragenen Arbeitskleidung wird im Full-Service bezogen. Das kann ich gut verstehen. Wäre ich Arbeitsschutz-Beauftragter, ich würde auch auf der Stelle alles in die Hände eines Profis legen.
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