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Abgabe für das Dienst-Smartphone entfällt

Steuerrecht
Abgabe für das Dienst-Smartphone entfällt

Die private Nutzung von Firmen-Software und -Hardware ist für Arbeitnehmer bereits steuerfrei. Dies gilt in Zukunft auch, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat eine entsprechende Änderung im Rahmen des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen. Der Ausschuss begründete die Steuerfreiheit mit einer notwendigen Vereinfachung. Zudem gehe es darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die geplante Gesetzesänderung auch tatsächlich in der Praxis durchsetzen wird. Bis dahin ist auf jeden Fall Vorsicht geboten, da die Finanzverwaltung streng beobachten wird, ob Löhne über eine solche Überlassung von Smartphones oder ähnlichen Geräten ausgezahlt und damit die Steuerpflicht umgangen wird. So könnten nach dem Gesetzeswortlaut beispielsweise selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit unentgeltlich und steuerfrei überlassen werden.
Rechtsanwalt Arnd Lackner, Saarbrücken
Weitere aktuelle Rechtsmeldungen gibt es auf der Website der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) www.mittelstands-anwaelte.de
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