Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer werden, rückt die künstliche Beleuchtung in den Vordergrund. Ob in Büro, Labor oder Werkshalle – nur optimale Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten.
„Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus hat Licht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter“, sagt Gerold Soestmeyer, Obmann des Arbeitskreises Beleuchtung, Licht und Farbe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, die Augen zu schonen, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit zu erhalten. Dabei sollte sie auf die jeweilige Arbeit abgestimmt werden.
„Man sollte auch beachten, dass die Sehkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die Beleuchtung steigen. Das betrifft sowohl die Beleuchtungsstärke als auch die Blendungsbegrenzung“, führt Soestmeyer weiter aus.
Die richtige Beleuchtung hängt von mehreren Faktoren ab. Optimal ist ausreichendes Tageslicht an allen Arbeitsplätzen. Ist dies nicht möglich, sollten die Lichtverhältnisse mittels künstlicher Lichtquellen verbessert werden. Dabei spielen Art und Dauer der Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und auch das Alter des Beschäftigten eine Rolle.
In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich nicht unter 200 Lux liegen – bei besonderen Gefährdungen mindestens 300 bis 500 Lux, um Unfallgefahren zu vermeiden.
Im Allgemeinen gilt eine Arbeitsstätte als gut beleuchtet, wenn
- alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume ausreichend beleuchtet sind,
- in Arbeitsbereichen mit besonderen Sehaufgaben, beispielsweise bei sehr feinen Montagearbeiten, bei der Qualitätskontrolle und in der Büroarbeit, je nach Art der Tätigkeit Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1500 Lux erreicht werden,
- die Helligkeitsverteilung in den Räumen ausgewogen ist,
- störende Blendung und Schatten vermieden und
- Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und guter Farbwiedergabe verwendet werden, um beispielsweise Sicherheitsfarben besser erkennen zu können.
Weiterführende Informationen enthält die BG-Regel „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (BGR 131–1 und 2 ). Erhältlich ist sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger. jk
Weitere Informationen: www.arbeitssicherheit.de
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