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Angemessen: Kündigung bei Klatsch und Tratsch

Recht
Angemessen: Kündigung bei Klatsch und Tratsch

Klatsch und Tratsch muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen, insbesondere dann nicht, wenn das Betriebsklima nachhaltig gestört wird. In dem verhandelten Fall hatte eine Büglerin in einem Kleinbetrieb behauptet, eine Kollegin habe ein Verhältnis mit dem Chef. Daraufhin wurde sie fristlos entlassen. Die Richter stimmten dem Arbeitgeber zu: Ihm könne nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis mit der Büglerin fortzusetzen. Deren Verhalten sei, vor allem in einem Kleinbetrieb, nicht hinnehmbar (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Az.: 4 Ca 5471/00). Der Bonner Informationsdienst „Arbeitsrecht Kompakt“ weist darauf hin, dass eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens möglich ist.

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