Tilman Vögele-Ebering tilman.voegele@konradin.de
Da wähnte man den unsäglichen rot-grünen Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz im Papierkorb. Und jetzt kommt er in leicht abgespeckter Form wieder auf den Tisch. Es ist erneut ein Vorschlag, der über das hinaus geht, was die EU fordert – und der Betriebe ohne Not belastet.
Das Anliegen ist sicher gut gemeint. Diskriminierung ist nicht zu tolerieren, weder im Privatleben noch im Arbeitsleben.
Doch was die Regierung will, steht im Kern schon im Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Also ist dieses Vorpreschen der großen Koalition nur ein weiterer Hemmschuh – und das in einem Land, das Unternehmen schon überdurchschnittlich mit Bürokratie belastet. Im Alltag würde sich also jeder Betrieb gegen Diskriminierungsvorwürfe wappnen müssen, sollte das Gesetz kommen: Er wird dokumentieren müssen, dass er Bewerber nicht aufgrund eines Diskriminierungs-Kriteriums abgelehnt hat. Er wird vorbeugen müssen, dass in der Firma selbst keiner benachteiligt wird.
Man schüttelt den Kopf und fragt sich, warum Politiker – egal welcher Couleur – von ihrem Regulierungswahn nicht zu heilen sind. Und das Schlimmste: Wahrscheinlich würde dieser Papierkrieg kaum einen Fall von alltäglicher Diskriminierung im Arbeitsleben verhindern.
Teilen: