Startseite » Allgemein »

Arbeitsplatz geht vor Bequemlichkeit

Recht
Arbeitsplatz geht vor Bequemlichkeit

(jlp) Strukturiert ein Arbeitgeber seine Firma neu, gibt er Teile des Unternehmens auf oder verlegt er den Firmensitz, dann ist auch der Arbeitnehmer verpflichtet, an diesem neuen Arbeitsplatz zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass ihm der jetzt längere Arbeitsweg zuzumuten ist. Das Arbeitsgericht Frankfurt hält in einem solchen Fall eine tägliche An- und Abfahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz von zusammen zwei Stunden noch für zumutbar. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsplatzknappheit müsse das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes stärker als etwaige Bequemlichkeiten – wie eine kurze Anfahrtszeit – berücksichtigt werden.

Arbeitsgericht Frankfurt
Az.: 7 Ca 2871/02
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 5
Ausgabe
5.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de