Die Bundesregierung hat in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen mit auf den Weg gebracht. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete die sogenannte Micro-Richtlinie mit den Stimmen Deutschlands.
Ziel der Regelung ist es, besonders kleinen Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält unter anderem folgende Erleichterungen:
- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmen dürfen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.
- Einschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden.
Von den Befreiungen profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten:
- 350.000 Euro Bilanzsumme
- 700.000 Euro Jahresumsatz
- zehn Mitarbeiter
Auch wenn der genaue Termin der Umsetzung noch nicht bekannt ist, werden von der zu erwartenden Änderung vor allem als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte Unternehmen profitieren, die nur einen geringen Umsatz und wenige Mitarbeiter haben und deshalb durch die derzeit aufwendigen und auch kostenintensiven Bilanzregelungen oft übermäßig belastet werden. Wann und in welcher Form die Richtlinie umgesetzt wird, bleibt aber noch abzuwarten.
Rechtsanwalt Arnd Lackner, Saarbrücken
Weitere aktuelle Rechtsmeldungen gibt es auf der Website der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) www.mittelstands-anwaelte.de
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