Wer sich von seinem Vorgesetzten gemobbt fühlt, muss das beweisen können. Ein autoritärer Führungsstil des Vorgesetzten allein ist kein Grund. Der Mitarbeiter muss dem Vorgesetzten vielmehr eine bösartige Motivation nachweisen können. Das haben die Landesarbeitsgerichte Berlin und Schleswig-Holstein jetzt mit zwei Urteilen bestätigt. Es genüge nicht, jeden unsensiblen Führungsstil als Mobbing zu definieren.
In einem Fall hatte ein Betriebsrat häufig mit dem Gesellschafter über die Betriebsbedingungen gestritten und war aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkrankt. Für einen Mobbingvorwurf fehle jedoch eine verwerfliche Motivation des Gesellschafters, entschied das Gericht.
(LAG S-H, Az. 3 Sa 542/03)
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