Die deutschen Unternehmenschefs wollen mehr Freiheiten, um Betriebliche Bündnisse für Arbeit abzuschließen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Impuls-Stiftung im Auftrag des VDMA.
Prof. Berthold Leibinger, Chef der Trumpf-Gruppe in Ditzingen, sprach seinen Berufskollegen aus der Seele: „Wir benötigen mehr Freiheiten, um Betriebliche Bündnisse für Arbeit auszugestalten“, sagte er dieser Tage auf der Bilanz-Pressekonferenz seines Unternehmens. Seit 1996 gibt es in seiner Firma ein Bündnis für Arbeit, das sich in diesen schwierigen Zeiten „bestens bewährt“ habe. Das Unternehmen konnte Personaleinschnitte komplett vermeiden, obwohl es im Bereich Werkzeugmaschinen konjunkturell bedingt nicht besonders rund läuft. Dennoch fordert Leibinger: „Auf Basis des Tarifvertrages benötigen wir mehr Spielraum.“
Die Öffnung der Arbeitsmarktordnung, um neue Wege der Partnerschaft im Betrieb gehen zu können, sei Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg und sichere Arbeitsplätze im deutschen Maschinen- und Anlagenbau. So fasst der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) e.V., Frankfurt/M., das Ergebnis einer empirischen Untersuchung der Impuls-Stiftung zusammen.
VDMA-Präsident Diether Klingelnberg verdeutlicht das Ziel: „Wir müssen den Betrieben mehr Freiheiten geben, um in Abhängigkeit von der konkreten betrieblichen Situation Regelungen über Arbeitszeit und Entgelt treffen zu können – und zwar ohne das Plazet der Tarifvertragsparteien“, so der Präsident. „Diese Möglichkeit müssen wir gerade jenen inzwischen über 50 Prozent unserer Mitgliedsfirmen einräumen, die nicht dem Flächentarifvertrag unterliegen.“
In den meisten Fällen sind die Partnerschaften zwischen Chefs und Belegschaft ein Erfolg: 40 von 100 der an der Umfrage beteiligten Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus schlossen mit ihren Belegschaften in den vergangenen Jahren ein Betriebliches Bündnis für Arbeit ab. 48 % der Unternehmen, die ein solches Bündnis eingegangen sind, sind mit den Ergebnissen voll zufrieden, weitere 46 % teilweise zufrieden. „Das ist für mich Beweis dafür, dass es sich die Unternehmen zutrauen, in eigener Verantwortung Regelungen über Arbeitszeit und Entgelt zu treffen, und dass sie es auch können – und zwar ohne Mithilfe der Tarifvertragsparteien“, meint Klingelnberg.
Der VDMA-Chef will nicht den Flächentarif abschaffen, aber er fordert Gesetzesänderungen: Der Gesetzgeber müsse unverzüglich für die Legalisierung der betrieblichen Bündnisse für Arbeit das in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz festgelegte Günstigkeitsprinzip ändern. Tariföffnungsklauseln oder Änderung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz müssen den notwendigen Umsetzungsrahmen schaffen, forderte der VDMA-Präsident. Diese Paragraphen haben in der Praxis zur Folge, dass Betriebe mit der Belegschaft keine Absprachen über Arbeitszeit und Entgelt treffen dürfen – selbst wenn die Arbeitnehmer mehrheitlich dafür sind.
Die Chefs verfolgen laut der Studie mehrere Motive mit den internen Regelwerken: Ganz vorne liegt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, gefolgt von mehr Produktivität und geringeren Arbeitskosten. Weitere häufig genannte Motive sind Standortsicherung und Beschäftigungsgarantie. tv
Betriebliche Regelungen auch ohne Segen der Tarifpartner gefordert
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