Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat wahrheitsgemäß zu informieren. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage eines Mitarbeiters bewusst höher angegeben, um dessen Entlassung zu rechtfertigen. Das Gericht erklärte die Kündigung daraufhin für unwirksam. Der Arbeitgeber dürfe den Betriebsrat nicht irreführen, um seine Interessen durchzusetzen.
(Arbeitsgericht Berlin, Az.: 88 Ca 27386/00)
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