(dk) Das Finanzbuchhaltungsprogramm erleichtert die Umsetzung des neuen Gesetzes „zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“. Schuldner geraten jetzt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Sie müssen auch mit höheren Verzugszinsen rechnen. Bei einem Basiszinssatz von derzeit 3,42 % können Gläubiger 5 % vom Zahlungsbetrag aufschlagen. Statt 4 % sind künftig über 8 % Verzugszinsen möglich. Das Buchhaltungsprogramm soll sich laut Anbieter in wenigen Schritten an die gesetzlichen Bestimmungen anpassen lassen. Dabei hinterlegt der Anwender den Zinssatz für Verzugszinsen in den Stammdaten. Hier kann er bis zu neun Mahnstufen definieren. Für jede Stufe kann gesondert entschieden werden, ob Verzugszinsen auszuweisen sind.
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