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Das Lebenswerk des Unternehmers wird durch ein gutes Werk unsterblich

Stiftungen: Vermögen dauerhaft und steuerfrei für die Zukunft sichern
Das Lebenswerk des Unternehmers wird durch ein gutes Werk unsterblich

Das Stiftungswesen in Deutschland boomt. Gerade Unternehmer setzen sich selbst ein Denkmal, indem Sie einen Teil ihres Vermögens dauerhaft einem guten Zweck zukommen lassen – und das, ohne dem Finanzamt Geld zu schenken.

Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Vögele-Ebering – tilman.voegele@konradin.de (Quelle: Deutsche Stiftungsagentur, Neuss)

Tatkräftige Unternehmer sind auch tatkräftige Stifter. Dazu benötigt man ähnliche Eigenschaften. „Eine gute Sache in die Hand zu nehmen und umzusetzen, ist typisch unternehmerisches Handeln“, sagt dazu Dr. Viktor Dulger. Der Gründer und Seniorchef der Prominent Dosiertechnik GmbH in Heidelberg war Zeit seines Berufslebens Spender und Mäzen auf verschiedenen Gebieten der Wohltätigkeit. Als Erfinder der ersten elektronischen Magnetmembran-Dosierpumpe hat er ein 1600-Mitarbeiter-Unternehmen aufgebaut.
Vor zehn Jahren schließlich gründete der heute 65-jährige Ingenieur mit seiner Frau Sigrid eine eigene Stiftung. Der Grund: „Mit Spenden kann man nur punktuell helfen“, sagt der Unternehmer, „mit einer Stiftung lässt sich eine komplexe Aufgabe für die Zukunft nachhaltig angehen und maßgeblich steuern.“
Mit der Sigrid und Viktor Dugler Stiftung fördert das Unternehmerehepaar sein wichtigstes Anliegen: den schonenden Umgang mit der Ressource Trinkwasser. Mit dieser Aufgabe hatte der Patron Zeit seines Arbeitslebens zu tun. Seine Stiftung schreibt den Umweltpreis der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg aus und engagiert sich in Trinkwasser-Projekten in aller Welt.
So wie Viktor Dulger handeln immer mehr Deutsche; das Stiftungswesen boomt. Nach den Daten des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wächst die Zahl seit der deutschen Wiedervereinigung stetig. Wurden im Jahr 1990 noch 181 neue Stiftungen gegründet, werden es im 2002 rund 1000 gewesen sein. Ulrich F. Brömmling vom Bundesverband Deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org) macht mehrere Gründe für den Trend verantwortlich. Immer mehr Bürger erkennen, dass öffentliche Aufgaben ohne eigenes Engagement nicht wahrgenommen werden können. Zudem sehen sie in einer Stiftung, die sie zu Lebzeiten gründen, eine Möglichkeit, ihr Vermögen dauerhaft zu erhalten und sinnvoll einzusetzen – und das über den Tod hinaus. Es gebe auch einen demografischen Faktor, sagt Brömmling: Jahr für Jahr hinterlassen die Deutschen über 100 Mrd. Euro, und mehr denn je haben keine Erben.
Dass sich neben wohlhabenden Privatleuten häufig Unternehmer und Personen des Öffentlichen Lebens als Stifter betätigen, hat Tradition.Weltbekannt sind die Fugger. Die Augsburger Kaufleute gründeten zwischen 1514 und 1523 ihre berühmte Fuggerei, eine Stiftung, um Bedürftigen Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
Heute gibt es in der Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen rund 11 500 Stiftungen. Der Verband geht aber davon aus, dass „mehrere Zehntausend“ in der Bundesrepublik existieren. Vor allem die Vielzahl der unselbstständigen Stiftungen mache es schwer, die genaue Zahl zu ermitteln, sagt Experte Brömmling. Die unselbstständige Stiftung wird von einem Treuhänder geführt, im Gegensatz zu den selbstständigen Stiftungen, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügte und von einem Vorstand geleitet werden.
Das Wesen einer Stiftung ist nicht kompliziert. Das Stiftungsvermögen bleibt immer erhalten; die Erträge daraus kommen einem Kreis von Begünstigten zu Gute, der in der Satzung festgelegt ist. Vorherrschend ist die gemeinnützige Stiftung. Sie macht einen Anteil von über 95 % aus. Dabei kommen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Der Gesetzgeber belohnt dafür den Stifter mit weitgehender Steuerfreiheit: Seit 1. Januar gibt es für Stifter alle zehn Jahre einen einmaligen Sonderausgabenabzug von bis zu 300 000 Euro, dazu kommt ein jährlicher Sonderausgabenabzug von rund 20 000 Euro plus der bestehenden Regelung für Großspenden.
Gemeinnützigkeit der Stiftung ist der Regelfall
Ein weiterer Aspekt der gemeinnützigen Stiftung ist die so genannte Stifter-Rente. Bis zu einem Drittel der Erträge können an den Stifter selbst und seine engen Familienangehörigen ausgeschüttet werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten oder beispielsweise die Kosten für die Grabpflege des Stifters zu bestreiten. Seltener ist die Familienstiftung. Dort sind die Begünstigten der Stiftungserträge laut Satzung Mitglieder der Familie. Steuerbefreiung gibt es keine.
Die gemeinnützige Stiftung wird oft auch als Möglichkeit der Unternehmensnachfolge genannt. Diese Möglichkeit kommt in der Praxis allerdings nicht so häufig vor, weiß Jörg Martin, Geschäftsführer der Deutschen Stiftungsagentur, Neuss (www.stiftungsagentur.de). Sind keine Erben oder Nachfolger vorhanden, überträgt der Unternehmer die Unternehmensanteile an eine Stiftung. Ist die Stiftung gemeinnützig, dienen die Gewinne dem guten Zweck. Vorteil: Es fällt keine Erbschaftssteuer an, und das Unternehmen kann mit einem stabilen Gesellschafterbestand fortgeführt werden. Bekannte Beispiele dafür sind die Robert Bosch Stiftung sowie die Körber Stiftung, die hinter den gleichnamigen Unternehmen stehen.
Der Aufwand, um als Privatperson eine Stiftung zu gründen, sei gering, sagt Experte Martin. Am einfachsten ist es, die unselbstständige Rechtsform zu wählen. Treuhänder sind meist Banken oder Dienstleister wie Jörg Martin. Die Summe, mit der eine Stiftung gegründet werden kann, wird von Martin niedrig angesetzt. Ab 25 000 Euro schon könnte es theoretisch losgehen. Eine Verzinsung von 5 % vorausgesetzt, fallen so jährlich Erträge von 1250 Euro an. Bei Verwaltungskosten von 400 Euro pro Jahr bleiben 850 Euro. Martin: „Das klingt nicht nach viel, aber es reicht, um einer Kinderstation im Krankenhaus einmal jährlich neues Spielzeug zu kaufen.“ Sinnvoll sei es jedoch in der Praxis, zu einem späteren Zeitpunkt das Stiftungsvermögen zu erhöhen.
Viele Unternehmer versehen ihre Stiftung mit dem eigenen Namen, um so ihr Lebenswerk unsterblich zu machen. „Fast alle Stifter haben schon vor Gründung der eigenen Stiftung über viele Jahre gemeinnütziges Engagement gezeigt“, beobachtet Jörg Martin.
Häufig hat der Stiftungszweck etwas mit dem Lebenswerk des Stifters zu tun. Jüngstes Beispiel ist die Gisela und Erwin Sick-Stiftung, die Ende vergangenen Jahres von Gisela Sick gegründet wurde. Anlässlich ihres 80. Geburtstages rief die Witwe des Gründers der Sick AG in Waldkirch die Stiftung ins Leben, um ihr lebenslanges Engagement für die Aus- und Weiterbildung fortzusetzen. Zweck der Stiftung ist es nun, junge Menschen schulisch und beruflich zu fördern. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Automatisierungstechnologien, in denen die Sick AG schon immer zu Hause ist.
Ein weiteres Beispiel ist die private Stiftung des Chefs der Trumpf GmbH + Co. KG in Ditzingen, Berthold Leibinger. Die Berthold Leibinger-Stiftung schreibt alle zwei Jahre einen Innovationspreis für angewandte Laserforschung aus, einem technischen Gebiet also, auf dem das Unternehmen Trumpf führend ist.
Die Stiftungsziele der Berthold Leibinger-Stiftung sind aber breiter gefächert: das kulturelle Erbe soll erhalten und gefördert, Wissenschaft und Forschung sowie kirchliche Einrichtungen unterstützt werden. Auch die Unterstützung Hilfsbedürftiger ist ein Anliegen. So kommen Gelder zusammen für unterschiedliche Zwecke: beispielsweise für den Erhalt der Stuttgarter Stiftskirche, den Kinderschutzbund, SOS Kinderdörfer oder die Unterstützung des Literaturarchivs in Marbach.
Wichtig sei es für einen Unternehmer, möglichst frühzeitig eine Stiftung ins Leben zu rufen, meint der Stifter und Unternehmer Dr. Viktor Dulger. „Wichtig ist eine klare Bestimmung des Stiftungszweckes, der möglichst engen Bezug zur Person des Unternehmens oder seinem Werk haben sollte“, so sein Tipp. Auf diese Weise könne der Unternehmer noch über seinen Tod hinaus Zeichen setzen.
Um einmal jährlich etwas Bedeutendes tun zu können, muss nach Dulgers Meinung das Stiftungsvermögen schon 200 000 bis 300 000 Euro betragen. Außerdem: Nicht nur der Stifter selbst, sondern auch die Freunde und Geschäftspartner sollten eingespannt werden, um im Laufe der Zeit das Stiftungsvermögen zu erhöhen. Dulger: „Das ist allemal besser als die bekannten Verlegenheitsgeschenke bei Jubiläen, Einweihungen und sonstigen Events.“
Der Weg zur eigenen Stiftung
  • 1. Zweck der Stiftung festlegen.
  • 2. Höhe des Vermögens, das der Stiftung zur Verfügung gestellt werden soll, bestimmen.
  • 3. Stiftungssatzung vom Experten erstellen lassen.
  • 4. Stiftung durch Unterschreiben der Stiftungssatzung errichten.
  • 5. Vermögen auf ein gesondertes Bankkonto der Stiftung übertragen.
  • 6.Satzung bei der Anerkennungsbehörde bzw. beim Finanzamt einreichen mit der Bitte um Zuteilung einer Steuernummer und der Vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung.
  • 7. Mit der Umsetzung des Stiftungszwecks kann begonnen werden.
Industrieanzeiger
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