Beim Neubau oder dem Modernisieren von gewerblichen Bauten gerät der Brandschutz häufig aus dem Blickfeld. Experten helfen, die vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen.
Falls in einem Betrieb Neu- oder Erweiterungsbauten geplant sind, sollten geeignete Brandschutzmaßnahmen von Anfang an mit in die Bauplanung einbezogen werden. Dabei ist allein in diesem Bereich eine Fülle von Regeln und Vorschriften zu beachten – angefangen beim Arbeitsschutzgesetz über die Gefahrstoffverordnung bis zu den Bauordnungen der Länder. Hinzu kommen verschiedene Verordnungen des Baurechts, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Richtlinien sowie feuerversicherungsrechtliche Bestimmungen. Auf diese komplexen Zusammenhänge hat die Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e. V. (Gif), Kassel, hingewiesen. Zu den vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen gehören trag- und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, Steigleitungen und Kleinlöschanlagen sowie das Einrichten und Kennzeichnen der Flucht- und Rettungswege.
Doch was für eine bestimmte Art der Gebäudenutzung gilt, reicht in einem anderen Fall vielleicht nicht aus. Der qualifizierte Fachbetrieb untersucht die Situation vor Ort und weist einen Weg durch das Dickicht der Vorschriften. Die Gütegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Feuerlöschgeräte-Herstellern und Brandschutz-Fachbetrieben. Ihre Mitglieder unterziehen sich regelmäßig einer freiwilligen Selbst- und Fremdkontrolle. su
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