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„Die Chance, Kapital aufzustocken und Mitarbeiter an die Firma zu binden“

Die bayrische Arbeitsministerin propagiert die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung:
„Die Chance, Kapital aufzustocken und Mitarbeiter an die Firma zu binden“

"Die Chance, Kapital aufzustocken und Mitarbeiter an die Firma zu binden"
Christa Stewens, Arbeitsministerin des Freistaates Bayern:
Die Arbeitsministerin von Bayern, Christa Stewens, macht sich für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung stark. Im Industrieanzeiger-Interview geht sie auf die häufig geäußerten Bedenken der Unternehmer ein.

Das Interview führte unsere Mitarbeiterin Monika Etspüler

? Frau Ministerin, inwiefern werden bei der Mitarbeiterbeteiligung die Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmers eingeschränkt?
!Der unternehmerische Gestaltungsspielraum wird nur im Falle einer Mehrheitsbeteiligung der Mitarbeiter eingeschränkt. Ansonsten ändert sich allenfalls die Gestaltungsfreiheit. Aber auch das kann eingegrenzt oder ausgeschlossen werden, indem die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Form einer Fremdkapitalbeteiligung, also eines Mitarbeiterdarlehens, erfolgt.
Bei einer Eigenkapitalbeteiligung wie Belegschaftsaktie oder GmbH-Anteil zeigt die Erfahrung, dass die Mitarbeiter ein starkes Interesse an der wirtschaftlichen Zukunft „ihres“ Unternehmens entwickeln.
?Verpflichtet Kapitalbeteiligung den Inhaber dazu, die Geschäftsbücher offenzulegen?
!Die volle Pflicht, die Bilanz oder sonstige wichtige Geschäftsdaten offenzulegen, besteht nur bei der Eigenkapialbeteiligung der Mitarbeiter. Bei Fremdkapitalbeteiligung entsteht weder eine Verpflichtung zur Offenlegung, noch vemindert sich dadurch der Anteil des Alteigentümers am Eigenkapital.
? Viele befürchten, dass das Recht zur Personaldisposition eingeschränkt wird.
!Diese Befürchtung ist unbegründet. Das Recht der Geschäftsführung, Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen, wird durch gesellschaftsrechtliche Änderungen nicht berührt.
?Bedeutet Mitarbeiterkapitalbeteiligung für die Arbeitnehmer nicht ein Doppelrisiko?
!Die am arbeitgebenden Unternehmen beteiligten Mitarbeiter kann zwar das Doppelrisiko treffen, im Konkursfall neben dem Arbeitsplatz auch das eingesetzte Kapital zu verlieren. Aber der mögliche Kapitalverlust kann durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft abgesichert werden. Die Aufwendungen für den Insolvenzschutz mindern in der Regel die Rendite.
?In welcher Situation sollte der Unternehmer erwägen, die Belegschaft zu beteiligen?
!Gerade kleine und mittlere Betriebe mit guten Entwicklungschancen stoßen häufig wegen ungenügender Kapitalausstattung an ihre Expansionsgrenzen. Hier bietet die Mitarbeiterbeteiligung eine Chance, das Kapital aufzustocken und die Belegschaft an den Betrieb zu binden.
? Stichwort Nachfolgeregelung: Wie sieht es dort aus?
!In vielen mittelständischen Unternehmen ist bekanntermaßen der Generationenwechsel ungeklärt. Die Mitarbeiterbeteiligung kann helfen, die Unternehmensnachfolge zu gestalten: Sie er- möglicht es, Fachwissen, Erfahrung und bewährte Organisationsstrukturen im Betrieb zu halten und den Unternehmenswert über den Inhaberwechsel hinaus auszubauen.
?In welchen Situationen lässt sich das Mittel sonst noch einsetzen?
!Wenn Konzerne Betriebsteile abstoßen, besteht beispielsweise für die Mitarbeiter die Möglichkeit, im Rahmen einer Kapitalbeteiligung diese Teile zu kaufen und sie möglicherweise mit Erfolg weiter zu führen. Ein anderer Fall: Geht ein Betrieb in Konkurs, so kann über den Konkursverwalter der Betrieb gekauft und im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ganz oder teilweise weitergeführt werden. So kann man Arbeitsplätze retten
?Welche Vorteile bringt dem Arbeitnehmer selbst die Mitarbeiterkapitalbeteiligung?
!Da habe ich ein Rechenbeispiel: Schon bei einer jährlichen Sparleistung von 800 DM und einer Nutzung der staatlichen Vermögensförderung kann innerhalb von 20 Jahren ein Vermögen von rund 25 000 DM aufgebaut werden.
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