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Elektronische Vergabe als Chance gegen Korruption

Preisabsprachen verursachen Jahr für Jahr Milliardenschäden
Elektronische Vergabe als Chance gegen Korruption

Elektronische Vergabe als  Chance gegen Korruption
Durch Preisabsprachen entstehen in Deutschland jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe (Bild: Bundesverwaltungsamt)
Preisabsprachen in der öffentlichen Vergabe von Aufträgen verursachen auch in Deutschland Milliardenschäden. Elektronische Beschaffungssysteme erhöhen die Transparenz und können so helfen, Manipulationen vorzubeugen.

Allein bei öffentlichen Baumaßnahmen – einem besonders anfälligen Bereich für Korruption – entstehen in Deutschland durch Preisabsprachen jedes Jahr Schäden von rund 5 Mrd. Euro, schätzt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) in Frankfurt/M. Manipulierbar sind beispielsweise Ausschreibungsverfahren, die Bewilligung von Fördermitteln, die Entscheidung über Genehmigungen und das Festsetzen von Gebühren.

Der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme kann einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten. „Es gibt zwar keine 100-prozentige Sicherheit in elektronischen Vergabesystemen“, erklärt BME-Geschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt, „moderne Informations- und Kommunikationstechniken beseitigen aber viele Manipuliationsmöglichkeiten des papiergestützten Vergabeverfahrens.“ Unter dem Gesichtspunkt des erheblichen volkswirtschaftlichen Schadens durch Korruption müssten elektronische Vergabesysteme als Chance gesehen werden – für mehr Sicherheit und als Regulativ gegen Missbrauch. E-Procurement bietet in dieser Hinsicht eine Reihe von Vorteilen:
  • Hohe Transparenz. Jeder Vergabeschritt wird automatisch dokumentiert und mit einem Zeitstempel versehen.
  • Verfahrensfehler sind weitgehend ausgeschlossen, da Schritte, Dokumente und Fristen im System hinterlegt sind.
  • Digitale Signaturen und Rollenkonzepte (Vier-Augen-Prinzip) stellen sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das System haben.
  • Durch das Verschlüsseln der Vergabeunterlagen und Angebotsdaten lässt sich Korruption weitgehend ausschließen.
Der BME hat gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern den Leitfaden „Korruptionsprävention bei der elektronischen Vergabe“ (als PDF-Datei im Download unter www.bme.de) herausgegeben. Er beschreibt Gegen- und Vorsorgemaßnahmen beim Einsatz von elektronischen Vergabesystemen. Thematisiert werden weiterhin die gesamtwirtschaftlichen Schäden, die betriebswirtschaftliche Bewertung und die rechtlichen Konsequenzen von Korruption. jk
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