Die Energiewende ist in vollem Gange – allerdings mit zahlreichen Ausnahmeregelungen. So erhalten energieintensive Unternehmen auch weiterhin Steuersubventionen, was zu Lasten des Mittelstandes geht. Wer Solarstrom ins Netz leitet, muss künftig mit deutlich weniger Einspeisevergütung auskommen.
Der Atomausstieg ist unumkehrbar, das beteuert Bundesumweltminister Peter Altmaier (siehe Interview). Daran ändert auch die Klage beim Verfassungsgericht der drei Stromgiganten Eon, RWE und Vattenfall nichts. EnBW wird als einziges Energieunternehmen nicht auf Schadenersatz klagen – allerdings nur, da es zu 98 Prozent im Besitz der Öffentlichen Hand ist und es rechtlich unzulässig ist. Trotzdem teilen die Baden-Württemberger die Forderung der Oligopolisten nach einem finanziellen Ausgleich und hoffen, dass auch sie, sollten die Energiekonzerne vor Gericht Recht bekommen, Schadenersatz erhalten.
Auch energieintensive Unternehmen können aufatmen: Die Bundesregierung hat gerade die Frist für den Spitzenausgleich verlängert. Eigentlich würde dieser Ende 2012 auslaufen, so die Forderung der EU-Kommission. Dieser Industriezweig wird zurzeit um 2,3 Milliarden Euro in Form von Steuervergünstigungen entlastet. Die ursprüngliche Nachfolgeregelung sah vor, dass diese Betriebe einen individuellen Nachweis über Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen vorlegen müssen. Nun genügen freiwillige Maßnahmen und eine Einsparung von 1,3 Prozent der gesamten energieintensiven Industrie.
Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), hält diese Entscheidung für falsch und fordert mehr Verlässlichkeit: „Während stromintensive Unternehmen immer mehr entlastet werden, steigt der Beitrag der kleineren Unternehmen überproportional.“ Auch der Bund der Energieverbraucher e. V. wehrt sich und hat gegen die Verlängerung Beschwerde in Brüssel eingereicht. „Die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage und den Netzentgelten halten wir für eine große Ungerechtigkeit gegenüber dem Mittelstand“, betont der Vorsitzende Aribert Peters.
Für die Erneuerbaren Energien dagegen gibt es künftig weniger Geld: Wer seine Photovoltaik-Anlage im April 2012 in Betrieb nahm, erhält für eine Dachanlage bis 10 kWp eine Einspeisevergütung von 19,50 c/kWh (bis 40 kWp 18,50, bis 1000 kWp 16,50). Für eine Dachanlage oder Freifläche bis 10 000 kWh 13,50 Cent. Bis Ende 2012 sollen die Vergütungen auf 17,99, 17,07, 15,23 und 12,46 Cent sinken. Das hat einige Solarparks in Bedrängnis gebracht. Die Kürzungen betreffen aber nicht die Wärmeaufbereitung – die Zuschüsse für solche Solaranlagen wurden sogar erhöht.
Trotzdem geht die Bundesregierung davon aus, dass die Energiewende ein Erfolg wird. Bis 2050 soll der Strom zu 80 Prozent aus regenerativen Quellen kommen. Um die Entwicklung von Speichertechnologien voranzutreiben, haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie Bildung und Forschung (BMBF) eine Förderinitiative mit 60 Forschungsprojekten ins Leben gerufen, etwa zur Erzeugung von Wasserstoff aus Windstromüberschüssen oder zur Kopplung von Batterien mit Solaranlagen.
Kirsten Seegmüller Freie Journalistin in Leinfelden
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