Arbeitsschutz | Schweißen, löten, schmelzen – an vielen Arbeitsplätzen geht es den ganzen Tag heiß her. Passende Schutzkleidung ist eine Maßnahme, die zu mehr Sicherheit beiträgt. Was passend ist, bestimmen Tätigkeit und Arbeitsumfeld.
Bonnie NarjesJournalistin in Hamburg
Eine Frage, die Schutzkleidungsexperte Wolfgang Quednau hin und wieder gestellt wird, erstaunt ihn stets aufs Neue: „Es gibt Arbeitgeber oder für den Arbeitsschutz Verantwortliche, die sich erkundigen, ob für einen leichten Hitze- und Flammschutz nicht auch einfache Baumwollkleidung ausreicht.“ Seine Antwort darauf ist eindeutig: „Nein!“ Gewebe, das zu 100 % aus Baumwolle besteht, ist leicht entzündlich und schützt den Träger nicht vor Verbrennungen. „Bei Baumwolle liegt der Zündpunkt bei 400 bis 450 °C; das heißt bei dieser Temperatur entzündet sich das Gewebe von selbst. Baumwollgewebe bietet nur einen Flammschutz, wenn es mit einer entsprechenden Flammschutzausrüstung versehen ist“, erklärt Textil-Chemiker Quednau, der seine Kenntnisse in Gremien wie ISO, CEN und DIN einbringt und Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung von Berufs- und Schutzkleidung berät. So leicht fällt ihm die Antwort allerdings nicht immer, wenn sich die Frage stellt: Was müssen Mitarbeiter tragen, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz Gefahr laufen, Hitze, Funken oder Flammen ausgesetzt zu sein. Mitarbeiter, die oft schweißen, brauchen Kleidung aus robusterem Gewebe als Kollegen, die nur ab und an ein Schweißgerät in die Hand nehmen. Beispielsweise muss in Gießereien ein Tropfen flüssigen Metalls vom Gewebe abperlen. Selbst bei ähnlichen Tätigkeiten können Gefährdungen unterschiedlich sein: Gewebe, die hervorragend gegen flüssige Eisenspritzer schützen, eignen sich nicht bei flüssigen Aluminiumspritzern. Flüssiges Eisen ist zwar im Vergleich zu Aluminium fast doppelt so heiß, bleibt aber viel zähflüssiger. Eisenspritzer perlen am Gewebe ab, das dünnflüssige Aluminium kann hingegen feinste Spritzer produzieren, die auf dem Gewebe liegen bleiben und durchbrennen können.
Grundlage für die Sicherheit der Mitarbeiter ist die Erstellung einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung. Zertifizierungen einer Hitze- und Flammschutzkleidung sind zwar eine gute Orientierung bei Auswahl, besagen aber nicht, dass die Kleidung auch die bestmögliche Lösung für den vorliegenden Bedarf darstellt: Zu unterschiedlich sind die Rahmenbedingungen in Produktionshallen und Werkstätten. Vor der Bestellung einer speziellen Schutzkleidung steht deshalb immer die Arbeitsplatzanalyse zur exakten Beurteilung der Gefährdung. Erst deren Ergebnisse zeigen, welche Kriterien eine Hitze- und Flammschutzkleidung an diesem speziellen Arbeitsplatz erfüllen muss. „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“, heißt es im Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996 § 5, Absatz 1. Ist Schutzkleidung erforderlich, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter damit ausstatten und die Kosten übernehmen (Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996 § 3, Absatz 3).
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