Nachfolgend wird die Anmeldeaktivität auf Basis der jeweils beim Europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen (hiernach „EP-Anmeldungen“) von sechs Unternehmen in einigen Kerngebieten der Elektromobilität kurz analysiert, nämlich Speichertechnologien (auch Brennstoffzellen), Antriebstechnologien (auch Hybrid) und Steuerungen. Die Beschränkung auf EP-Anmeldungen bedeutet, dass die Anmeldestrategie der Unternehmen in Bezug auf nationale (zum Beispiel nationale deutsche Patentanmeldungen beim Deutschen Patentamt) oder internationale Anmeldungen (Patentanmeldungen nach dem PCT) und deren Weiterverfolgung nicht erfasst ist. Dadurch wird die Komplexität der Analysen vorliegend auf ein handhabbares Niveau beschränkt.
Weiterhin werden für die Untersuchung EP-Anmeldungen berücksichtigt, die in einem der genannten Kerngebiete klassifiziert sind. Es wird dabei auf das Patent-Klassifikationssystem ECLA des Europäischen Patentamts zurückgegriffen, da die ECLA-Klassifikation eine große Präzision und eine im Vergleich zur Internationalen Patentklassifikation IPC größere Granularität aufweist. Die ECLA-Klassifikation definiert – wie im übrigen auch die IPC- Klassifikation – technische Gebiete (EC-Klassen), in welche die EP-Anmeldungen einklassifiziert werden. Eine einzige EP-Anmeldung kann dabei, wenn die beschriebene Erfindung mehrere technische Gebiete betrifft, auch mehreren EC-Klassen zugeordnet werden.
Da Patentanmeldungen erst 18 Monate nach ihrem Anmeldetag offengelegt werden, reicht der betrachtete Zeitraum nur bis zum Jahr 2009. Weiterhin sind nur Patentanmeldungen berücksichtigt, die unter dem Unternehmensnamen als Anmeldenamen erfolgten, das heißt eventuelle Patentanmeldungen unter dem Namen von Unternehmenstöchtern oder Joint Ventures sind nicht erfasst.
Die untersuchten Fallbeispiele betreffen dabei Unternehmen mit gleichen, aber auch sehr unterschiedlichen Ausgangspunkten im Bereich der für die Elektromobilität relevanten Technologien. Weiterhin spiegeln die Analysen auch sehr unterschiedliche Herangehensweisen der Unternehmen im Bereich der Schutzrechte wider.
Es sei angemerkt, dass Analysen von Anmeldeaktivitäten in bestimmten Technologiefeldern, wie die hier in kurzer Form dargestellten, für Unternehmen ein Hilfsmittel sein können, ihre Situation im Wettbewerb zu erkennen. Allerdings sollten für die Bewertung solcher Analysen auch die Unternehmensstrukturen der Wettbewerber und andere Faktoren bekannt sein.
Michael Schmid-Dreyer Patentanwalt in der Kanzlei Horn Kleimann Waitzhofer, München Dr. Hanno Schombacher Prüfer Bereich Fahrzeugtechnik, Europäisches Patentamt, München
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