Hauseigentümer müssen nicht zwangsläufig für Schäden durch herabfallende Dachziegel haften. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entfällt die Haftung, wenn das Dach regelmäßig kontrolliert wird.
Im vorliegenden Fall war der Wagen eines Pkw-Halters durch herabfallende Dachziegel beschädigt worden. Der Halter verlangte von dem Hauseigentümer Schadenersatz, scheiterte jedoch mit seiner Forderung.
Der Hausbesitzer konnte nachweisen, dass er einen Dachdeckerbetrieb damit beauftragt hatte, das Dach alle drei Monate zu begehen und zu überprüfen. Damit sei er seiner Gebäudeunterhaltungspflicht nachgekommen, urteilten die Richter. (OLG Düsseldorf,
Az.: 22 U 76/02)
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