Bis zum Halbfinale findet eine Reihe von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika am späten Mittag oder frühen Nachmittag statt. Viele Arbeitnehmer beabsichtigen, Spiele am Arbeitsplatz zu verfolgen. Das Radiohören wird dabei noch am ehesten als zulässig anzusehen sein. Es darf nur niemanden stören. Ist dem so und wird die Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei ausgeführt, kann das Radiohören nicht untersagt werden, meint Klaus-Dieter Franzen, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Bremer Kanzlei Rechtsanwälte Engel und Partner. Dagegen dürfte von vornherein kein Anspruch des Arbeitnehmers bestehen, Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen verfolgen zu dürfen. Ähnliches gilt für die Übertragung im Internet, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Mediums gestattet hat. Denn regelmäßig umfasst die Erlaubnis nur das Surfen in den Arbeitspausen. Werden Spiele in voller Länge verfolgt, liegt regelmäßig eine Verletzung der Arbeitspflicht vor, die abgemahnt oder im schlimmsten Fall mit einer Kündigung geahndet werden kann.
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