Die aktualisierte Störfallverordnung stuft eine Reihe gefährlicher Stoffe und Zubereitungen neu ein. Viele Kleinbetriebe tun sich schwer, die neuen Anforderungen umzusetzen.
Lange Zeit herrschte Verwirrung um die neue Störfallverordnung von 2005. Jetzt wurde endgültig entschieden, das Gesetz umzusetzen und die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Einstufen, Verpacken und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe innerhalb der Mitgliedstaaten anzugleichen. Die Folge davon sind weitreichende Konsequenzen für den Betrieb von Anlagen.
Nach Ansicht der Iserlohner ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH können sich insbesondere für Betriebe, die mit galvanischen Verfahren Oberflächen veredeln, gravierende Änderungen ergeben. Diese fallen bereits bei der Verwendung von geringen Mengen von Chromsäure unter die neuen Regelungen der Störfallverordnung. Zu den neuen Änderungen gehören die sogenannten „Erweiterten Pflichten“, die von den Anlagenbetreibern beachtet werden müssen. Die Mengenschwelle der verwendeten Gefahrstoffe wurde für die Unternehmen ebenfalls drastisch gesenkt. Zu den Pflichten der Betriebe zählen beispielsweise das Anfertigen eines Sicherheitsberichts, das Erstellen von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie das Einführen eines Sicherheitsmanagementssystems. Mit ihrem Seminarangebot hilft die ZEA kleinen und mittleren Betrieben, die neuen Anforderungen zu erfüllen und umzusetzen.
Informationen unter www.zea-hbg.de
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