Datensicherheit | Für den Schutz personenbezogener Daten brauchen Unternehmen gut dokumentierte Prozesse. Der TÜV Süd Datenschutzindikator zeigt die Defizite auf.
Unternehmen, die gegen den Datenschutz verstoßen, riskieren hohe Strafen. Eine korrelierte Auswertung des TÜV Süd Datenschutzindikators (DSI) zeigt, dass Unternehmen, die bei der Dokumentation gut aufgestellt sind, zu 80 % auch eine gute Datenschutzorganisation haben.
Zwar verfügen nur gut 30 % über aktuelle Verfahrensübersichten und ein öffentliches Verfahrensverzeichnis. Sind aber Richtlinien und Dokumentation vorhanden, wird auch die Datenschutzorganisation des Betriebs als gut bezeichnet. Grundsätzlich schneiden die Unternehmen bei der Organisation gut ab: 70 % der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, haben diesen auch schriftlich bestellt, 55 % ziehen ihn immer aktiv hinzu und 72 % verpflichten ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis.
„Ein Zeichen für eine schlechte Organisation ist, wenn kein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt ist, obwohl mehr als neun Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind“, erklärt Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte der TÜV Süd Sec-IT GmbH. Unternehmen müssten dann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen, da sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Noch gravierender können die Konsequenzen sein, wenn ein bestellter DSB nicht aktiv zu datenschutzrelevanten Fällen hinzugezogen wird.
Laut Umfrage achtet bislang nur etwa ein Drittel der Befragten auf die Datenschutzvereinbarungen des Anbieters, wenn sie PC-Software, Smartphone-Apps und Online-Dienste nutzen. 44 % achten manchmal darauf und die restlichen Befragten so gut wie nie oder nie.
Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind, können unter www.tuev-sued.de/datenschutzindikator teilnehmen.
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