Startseite » Allgemein »

Im Ernstfall drohen Zwangsgelder

Elektronische Steuerprüfung: Unternehmen schlecht vorbereitet
Im Ernstfall drohen Zwangsgelder

Im Ernstfall drohen Zwangsgelder
Erst 6 % der befragten Unternehmen sind auf elektronische Steuerprüfungen vorbereitet. 56 % haben entsprechende Maßnahmen eingeleitet oder planen, dies zu tun
Nur wenige Unternehmen sind auf elektronische Steuerprüfungen vorbereitet. Ignoranz ist bei diesem Thema fehl am Platz: Wer die Forderungen der Finanzverwaltung nicht erfüllt, muss unter Umständen mit Zwangsmaßnahmen rechnen.

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) sind erst 6 % der Unternehmen auf elektronische Steuerprüfungen vorbereitet. 38 % haben noch nichts unternommen, um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der SER Solutions GmbH, Neustadt/Wied.

Seit 1. Januar 2002 ist der Finanzbehörde das Recht eingeräumt, die mit Hilfe ei- nes Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen und damit aller Unternehmen durch Datenzugriff zu prüfen. Ist dies nicht möglich, droht Ärger, wie vor kurzem bei einer bayerischen Firma geschehen: Dort konnte die Buchführung maschinell nicht ausgewertet werden, weil die Buchungen des Steuerberaters beim Erstellen des Jahresabschlusses nicht in das Buchführungssystem der Firma übernommen wurden. Der Prüfer kündigte im Wiederholungsfall Zwangsmaßnahmen wie Schätzung der Besteuerungsgrundlagen oder Zwangsgelder an.
Hilfe versprechen Komplettsysteme verschiedener IT-Anbieter. Manfred Zerwas, Geschäftsführer bei SER Solutions, gibt zu bedenken, dass über den gesetzlich geforderten Aufbewahrungszeitraum von zehn Jahren und mehr es technisch nahezu unmöglich ist, Hardware und Software in einem lauffähigen Zustand zu erhalten. Speichere man die steuerrelevanten Daten aller Altsysteme dagegen im auswertbaren Archiv, könnten alle alten Ursprungssysteme abgeschaltet werden.
Wer wissen will, was im Einzelfall notwendig ist, findet im Internet umfangreiche Informationen. jk
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 5
Ausgabe
5.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de