Wer jemals auf eine Pishing-Mail hereingefallen ist, kann nachvollziehen, wie sich der Royal Courts of Justice nach dieser Tat gefühlt hat. Neil M., der in einem Gefängnis in London einsaß, ordnete mit einer betrügerischen E-Mail seine Entlassung an. Per eingeschmuggeltem Handy richtete der Häftling eine Internet-Domain ein, die der Domain des für seinen Fall zuständigen Gerichts zum Verwechseln ähnlich sah. Von dieser aus schickte er seinen Bewachern die Entlassungsanweisung. Offenbar schien sie so echt, dass die Beamten ihn prompt entließen. Wo kommen wir hin, wenn jetzt auch Häftlinge per Abfisch-Mail auf Beutezug gehen? Wer nun glaubt, den Insassen müssten im Knast die Hände gebunden sein, liegt schief. Trickreichen Ganoven stehen selbst hinter Gittern Tür und Tor offen, um im Trüben zu fischen. Ihre Abfisch-Mails scheinen so bekömmlich zu sein, dass die Köder dem gut Fisch schmecken – wenn auch mit fadem Beigeschmack: M.‘s Richter haben sein Verhalten als „genial kriminell“ eingestuft. Gefallen am E-Mail-Pishing sollte man dennoch nicht bekommen. Siehe Beigeschmack. Denn der ist bitter. Neil M. sitzt wieder ein… dk
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