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Immer unter der Sicht der Aufsichtsbehörde

Eine gute Betriebsanleitung ist auch Werbung
Immer unter der Sicht der Aufsichtsbehörde

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass eine Maschine mit einem vernünftigen Handbuch ausgeliefert wird. Die Praxis zeigt, dass dies nicht immer so ist. Eine Dienstleistungsagentur bietet hier fachkundige Hilfe.

Dipl.-Ing. Gerhard Voß ist freiberuflicher Autor in Ladenburg

Wer kennt sie nicht, die ärgerlichen, weil unvollständigen Anleitungen, die Zeit und Aufwand kosten. „Dagegen ist eine gut gegliederte und visualisierte technische Dokumentation ein Plus“, unterstreicht Kommunikationsfachmann Hans-Joachim Siegmund, „wenn deren Hinweise und Einzelschritte problemlos nachzuvollziehen sind.“ Dabei hat die Dokumentation technischer Produkte, seien es Fertigungsmaschinen, Schaltanlagen oder elektrische Betriebsmittel, viele wichtige Aufgaben: Dazu gehört das Beschreiben des allgemeinen Nutzens, wie die Anlage installiert wird bis hin zum Anleiten für den gefahrlosen Dauereinsatz auch für unterschiedliche Aufgaben. „Die Betriebsanleitung sollte so verfasst sein, dass ein Fehlbedienen auszuschließen ist und den Betreiber nicht zu Regressansprüchen ermutigt“, weiß der Geschäftsführer der DSS-Siegmund GmbH in Babenhausen zu berichten. Eine wirklich gut aufbereitete, verständlich beschriebene und durch bildreiche Erklärungen dargelegte technische Dokumentation bedeutet für den Agenturchef mehr als nur ein Beschreiben des Betriebsmittels: „Es ist die überzeugende Werbung für das Produkt und eine nachhaltig positive Anerkennung für den Hersteller.“
Das ist auch für Hersteller im internationalen Geschäft wichtig. Hier könnten viele sprachliche Erklärungen durch Bilder aufgelöst und dadurch Kosten beim Ausarbeiten gespart werden. „Gerade Entwicklungsingenieure tun sich hier schwer, da ihnen zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit fremd ist“, berichtet Siegmund aus Erfahrung.
In das Pflichtenheft einer Betriebsanleitung gehört auch das Orientieren an neuen Gesetzen, Normen und Richtlinien. Zu beachten ist hier: Das Ausliefern des Produktes erfolgt nur zusammen mit der Dokumentation und diese ist jeweils in der Sprache des Anwenders und des Herstellers verfasst. Der Hersteller hat zudem eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen über zehn Jahre.
Neben dem „so einfach und verständlich wie möglich“ müssen alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und der Stand der Technik berücksichtigt werden. CE-Kennzeichen dokumentieren dies und sollten nach der EN 62079 in der Konformitätserklärung aufgelistet sein. Das CE-Kennzeichen ist zwingend vorgeschrieben und muss nachgewiesen werden, bevor ein Industrieerzeugnis in den Markt eingeführt oder in Betrieb genommen wird. Es muss an der Maschine deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. Damit wird bescheinigt, dass das Erzeugnis alle Gemeinschaftsrichtlinien zur vollständigen Harmonisierung erfüllt und allen vorschriftsmäßigen Konformitäts-Bewertungsverfahren unterzogen worden ist.
Der Hersteller muss darauf achten, dass bei seinen neuen, modifizierten oder gebrauchten Produkten die im Gerätesicherheitsgesetz umgesetzten EU-Richtlinien erfüllt sind. Dazu kommt, dass zu jeder EU-Richtlinie Normen gehören, die den Inhalt der Betriebsanleitung regeln. Im Einzelnen sind das
  • die Maschinen-Richtlinie,
  • die Produktsicherheits-Richtlinie auch beim Umbau von Alt-Maschinen,
  • die Produkthaftungs-Richtlinien sowie
  • die Betriebssicherheits-Verordnung.
Außerdem schreibt jede EU-Richtlinie eine Gefahrenanalyse für alle Produkte vor, die in den freien Verkehr gebracht werden.
Für den richtigen Aufbau der Dokumentation ist die neue EN/IEC 62079 verbunden mit der VDI 4500 eine gute Grundlage. Eine nach diesen Vorgaben aufgebaute Anleitung mit den entsprechenden Produktbildern ist leicht verständlich. Sie beinhaltet auch die Information aus der Gefahren- und Risikoanalyse. Hierbei sollte man immer vom Benutzer ausgehen und Fachausdrücke sowie Fremdwörter vermeiden.
Die Checkliste für eine Betriebsanleitung enthält:
  • Deckblatt mit Herstelleranschrift und Maschinenangaben,
  • Sicherheitsgrundsätze,
  • allgemeine Gefahrenhinweise,
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Kurzbeschreibung,
  • technische Daten,
  • Lieferumfang,
  • Transport und Verpackung,
  • Inbetriebnahme,
  • allgemeine Funktionsbeschreibung,
  • Bedienung und Betriebsarten,
  • mögliche Störungen, Ursachen, Behebung,
  • Wartung,
  • Demontageanleitung und
  • Maßnahmen im Notfall.
Als internationale Norm werden die Benutzerinformationen von der Aufsichtsbehörde kritisch überwacht. In den Anhängen sind Checklisten für das Überprüfen angefügt. Das macht die Norm auch für die Hersteller als Gegenstand in Aufträgen interessant.
Hans-Joachim Siegmund sieht in einer guten Dokumentation der Betriebsmittel nach der IEC-Norm eine deutlich verbesserte Kundenzufriedenheit. Seiner Meinung nach sollte sie schon bei der Auftragsvergabe fester Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen sein.
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