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Neuerungen prüfen

Steuerreform
Neuerungen prüfen

Unternehmer müssen jetzt schon auf die Steuerreform reagieren, um richtig Geld zu sparen.

Karl-Heinz Badura ist Fachjournalist in Nörvenich

Der Bundesrat hat die lange umstrittene Unternehmensteuerreform verabschiedet. Auch wenn es sich dabei um einen Stufenplan bis 2005 handelt, müssen Unternehmer sich über die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen frühzeitig Gedanken machen. Vertreter der Wirtschaft äußerten sich bislang unterschiedlich zu den einzelnen Reformpunkten. Auch wenn der Deutsche Steuerberater-Verband (e.V.) eine Benachteiligung des Mittelstandes kritisiert hat, werden Firmenchefs zunächst versuchen müssen, aus dem Erreichten das Beste für sich zu machen. Dies geht in der Regel nur mit Hilfe des Steuerberaters. Das Gespräch mit ihm ist unumgänglich. Und es sollte gut vorbereitet sein.
Auf diese Punkte sollten Sie achten!
Mittelständler müssen sich auf die Reform intensiv vorbereiten. Sprechen Sie folgende, ausgewählte Neuerungen bei Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater an.
Neuerungen ab 2001:
– Es wird ein Körperschaftsteuersatz von 25 % eingeführt, anstelle des Satzes auf einbehaltene Gewinne von derzeit 40 % und auf ausgeschüttete Gewinne von derzeit 30 %.
– Statt des Vollanrechnungsverfahrens wird das Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Das heißt: Ein Dividendenempfänger erhielt früher in voller Höhe eine Steuergutschrift für die Körperschaftssteuer. In Zukunft werden entnommene Gewinne ein zweites Mal (nach 25 % Betriebssteuer) über die persönliche Einkommensteuer besteuert.
– Die Gewerbesteuer wird bei der Einkommensteuer bei Personenunternehmen pauschaliert angerechnet.
– Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden in das Halbeinkünfteverfahren einbezogen.
– Die Beteiligungsgrenze für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird von 10 % auf 1 % gesenkt.
– Eine Übergangsfrist von 15 Jahren gilt für das Altkapital beim Ersatz des körperschaftsteuerlichen Vollanrechnungsverfahrens durch die definitive Körperschaftsbesteuerung.
– Die Tarifbegrenzung bei der Einkommensteuer auf gewerbliche Einkünfte wird abgeschafft.
– Der Mitunternehmererlass (§ 6 Abs. 5 EStG), der die Besteuerung von Stillen Reserven bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern regelt, wird wieder eingeführt.
– Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von höchstens 30 % wird auf höchstens 20 % gesenkt.
– Die lineare Abschreibung für Gebäude im Betriebsvermögen sinkt von 3 % auf 4 %.
– Die Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung soll verschärft werden.
– Die körperschaftssteuerliche Organschaft wird neu geregelt (nicht jedoch die gewerbesteuerliche).
Ab 2002 gilt:
– Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften werden von der Steuer befreit.
Weitere wichtige Regelungen:
– Es folgt eine Regelung, um vom Gesetzgeber ungewollte Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens auf Leistungsgesetze zu verhindern.
– Der Freibetrag bei der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe wird von 60 000 DM auf 100 000 DM erhöht.
– Tarifstufen auf die Einkommensteuertabellen als Anlagen zum Gesetz fallen schrittweise weg.
– Die neuen Regelungen, die das direkte Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme einführen sollen, treten am 1. Januar 2002 in Kraft.
– Besonders positiv bewertet wird die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben.
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