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Nicht an der Gesundheit sparen

Schutzkleidung: Sicherheit am Arbeitsplatz ist Aufgabe für Profis
Nicht an der Gesundheit sparen

50 Normen, ein Ziel: Unternehmer müssen in ihren Betrieben dafür sorgen, Gefährdungen richtig zu beurteilen und den Mitarbeitern Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Bewährt hat sich dabei die Unterstützung durch Textildienstleister.

Von unseren Redaktionsmitgliedern Susanne Schwab und Jens-Peter Knauer jens-peter.knauer@konradin.de

Für Ingo Schwerdtle ist die Sache klar: „Wir können es uns nicht leisten, das Thema Arbeitsschutz auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Der Inhaber und Geschäftsführer der Schwerdtle-Federn GmbH aus Kleinengstingen auf der Schwäbischen Alb legt besonderen Wert auf Qualität – auch bei der Arbeitssicherheit. Das verlangen zudem seine Kunden. Der Kleinbetrieb, der zwölf Mitarbeiter beschäftigt, beliefert seit fast 40 Jahren Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie mit technischen Federn und Drahtbiegeteilen.
Erst im Rahmen der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 vor zwei Jahren ernannte der Geschäftsführer einen Mitarbeiter, der für das Umsetzen der Arbeitsschutzvorgaben und das Einhalten der Wartungspläne verantwortlich ist. Zusätzlich beauftragte der Federnhersteller einen externen Dienstleister, der die gesamte arbeitsmedizinische Versorgung und die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen soll.
„Betriebe dieser Größe haben oft Schwierigkeiten, die gesetzlichen Vorgaben der Sicherheit am Arbeitsplatz entsprechend umzusetzen“, weiß Prof. Dr. Karl-Heinz Umbach, Abteilungsdirektor Bekleidungsphysiologie an den Hohensteiner Instituten in Bönnigheim. Kleine Firmen beschäftigen meistens keinen speziellen Sicherheitsbeauftragten. Der Chef kümmert sich eher darum, Aufträge zu akquirieren und die Produktion am Laufen zu halten. „Da kommt der Arbeitsschutz schon mal zu kurz“, so der Experte.
Die Entscheidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anzuschaffen, obliegt dem Arbeitgeber. Er muss die Arbeitsbedingungen nach dem Grad der Gefährdung der Mitarbeiter beurteilen. Es ist seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes in seinem Betrieb umgesetzt und eingehalten werden. Denn der Unternehmen trägt grundsätzlich die Gesamtverantwortung und haftet bei Arbeitsunfällen.
Laut Arbeitsschutzgesetz kommen individuelle Schutzmaßnahmen erst an zweiter Stelle, wie Peter Sickert, Mitglied im Fachausschuss PSA im Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVBG), erklärt. „Erst wenn alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze ausgeschöpft sind, ist die PSA einzusetzen.“ Die Bereitstellung von PSA hat den gleichen Stellenwert wie der Einbau einer Absauganlage an einem Schweißarbeitsplatz.
Zu beachten ist, dass für die PSA eine Konformitätserklärung mit der EG-Richtlinie 89/686/EWG (CE-Kennzeichen) vorliegt. Sie unterscheidet in folgende Kategorien:
Kategorie I (geringe Risiken)
  • Persönliche Schutzausrüstungen, bei denen der Benutzer die Wirksamkeit selbst beurteilen kann, die Wirkung allmählich eintritt und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann
  • Keine Baumusterprüfung erforderlich
  • Selbstzertifizierung mit CE-Zeichen durch den Hersteller
Kategorie II (mittlere Risiken)
  • PSA, die weder in Kat. I noch in Kat. III eingestuft werden, wie Gehörschutz
  • Baumusterprüfung erforderlich, danach Konformitätserklärung mit CE-Zeichen
Kategorie III (hohe Risiken)
  • Komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und wo die Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennbar ist, beispielsweise Atemschutz
  • Absturzsicherung
  • Baumusterprüfung erforderlich, zusätzlich Qualitätssicherung der Produktion oder des Endproduktes, danach Konformitätserklärung mit CE-Zeichen
Zur PSA gehört neben Atem-, Gehör-, Kopf- oder Hautschutz vor allem auch Schutzkleidung. Sie soll den Träger vor Gefahren durch mechanische, chemische, thermische, physikalische oder elektrische Einwirkungen schützen. Allein für die Auswahl von Schutzkleidung am Arbeitsplatz existieren derzeit rund 50 gesetzliche Vorschriften und Normen.
„Wenn der Unternehmer die Schutzkleidung entsprechend der Norm auswählt, kann eigentlich nichts schief gehen“, sagt Prof. Umbach. Entsprechende Normen kann man beim Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V. in Berlin anfordern, und auch die Berufsgenossenschaften geben Auskünfte. Die Norm regelt auch die Tragedauer der Kleidungsstücke. Wird sie überschritten, kann das den Mitarbeiter unverhältnismäßig hoch belasten.
Ein Beispiel: Warn- und Regenschutzkleidung der Norm EN 471/343 besteht aus drei Klassen. Klasse 3 wird nur an atmungsaktive Materialien vergeben, die dem Träger einen ausreichenden Komfort bietet und ihn entsprechend lange arbeiten lässt. „Klasse 1 dagegen besitzt die Atmungsaktivität einer Plastiktüte“, veranschaulicht Umbach. In diesem Fall wäre der Arbeiter selbst bei kühlerem Klima bereits nach zwei Stunden Arbeitszeit übermäßig belastet, wie Versuche der Hohensteiner Institute zeigen. „Norm ist also nicht gleich Norm“, betont der Professor. „Wer seinen Mitarbeitern unzweckmäßige Kleidung zur Verfügung stellt, nur weil sie billiger ist, spart an der falschen Stelle“.
Für Metall verarbeitende Betriebe gelten ähnliche Maßstäbe. „Schweißerschutzkleidung beispielsweise muss gegen Metallspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen UV-Strahlung Schutz bieten“, sagt Sicherheitsexperte Peter Sickert. Als Material wird meist flammhemmend gestaltete Baumwolle, Wolle, hitzebeständiges Leder und Gewebe aus Spezialfasern verwendet. Jedoch steht und fällt der Schutz mit der richtigen Reinigung und Pflege der Sicherheitskleidung. Gerade für Schutzkleidung ist eine professionelle Pflege unerlässlich. Die Hightech-Textilien bedürfen einer regelmäßigen und fachmännischen Wäsche, damit sie ihre Schutzfunktionen möglichst lange und ohne Qualitätsverlust behalten.
Um dies zu gewährleisten, nehmen immer mehr Unternehmen den Service von Textildienstleistern (siehe Checkliste) in Anspruch. Diese ermitteln den Bedarf und die Gefährdung jedes Arbeitsplatzes und stellen die Schutzausrüstung im Hol- und Bring-Service bereit. Die Industriewaschmaschinen haben ein ganz anderes Säuberungspotenzial als eine Haushaltswaschmaschine. Um die Schutzfunktion zu erhalten, wird die Wäsche nach speziellen Reinigungsverfahren behandelt.
Textildienstleister präsentieren meist eigene Kollektionen für spezielle Anwendungen. So verfügt der Anbieter Bardusch über Flammschutz-Textilien der Norm EN 531, die auch hitzeintensiven Arbeiten in Aluminium- und Magnesiumgießereien standhält. Und Mewa hat eine schwer entflammbare Kleidung entwickelt, die den Träger beispielsweise vor plötzlichen Störlichtbögen schützt.
Schutzkleidung für derartige Anwendungen ist bei der Federfabrik Schwerdtle bislang nicht erforderlich. Dennoch informiert sich Geschäftsführer Ingo Schwerdtle ständig über aktuelle Entwicklungen im Sicherheitsbereich, denn der Arbeitsschutz gehört bei dem schwäbischen Familienunternehmen heute zum Tagesgeschäft. Im wöchentlich stattfindenden Qualitätszirkel besprechen die Mitarbeiter unter anderem Fragen der Qualität und der Sicherheit. Der Chef sieht das gern. „Ich erwarte, dass meine Mitarbeiter die Vorschriften an ihrem Arbeitsplatz eigenverantwortlich umsetzen“, sagt Ingo Schwerdtle. „Die vorgeschriebenen Schutzbrillen und Schutzhandschuhe für den jeweiligen Arbeitsbereich stellt natürlich das Unternehmen, für Sicherheit durch einen sauberen und ordentlichen Arbeitsplatz muss jeder selber sorgen.“

„Gute Schutzkleidung erhöht die Leistungsfähigkeit“

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Nachgefragt

Warum gute Schutzkleidung auch einen hohen Tragekomfort bieten sollte, erklärt Prof. Dr. Karl-Heinz Umbach von den Hohensteiner Instituten.
Prof. Dr. Umbach, was macht gute Arbeitsschutzkleidung aus?
Gute Schutzkleidung sollte nicht nur Schutz bieten und haltbar sein, sondern auch über einen hohen Tragekomfort verfügen. Sie muss Wärme und Feuchte abtransportieren und darf keine hautsensorisch unangenehmen Reaktionen hervorrufen.
Eine solche Kleidung wird dann auch vom Träger akzeptiert…
Nicht nur das. Eine physiologisch optimierte Schutzkleidung verursacht weniger körperlichen Stress und reduziert damit die Gefahr von Gesundheitsschäden. Zudem wird die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters erhöht. Bei belastenden Tätigkeiten ist sie für eine längere Einsatzdauer geeignet.
Was ist bei der Auswahl von Schutzkleidung noch zu beachten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern richtige Kleidung zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl richtet sich nach dem Grad der Gefährdung, wobei bestimmte Normen zu berücksichtigen sind. Wichtig ist, dass die Kleidung von einer EU-anerkannten Stelle geprüft und zertifiziert wurde.
Dann sollte es kein Problem sein, normgerechte Schutzkleidung anzubieten.
Das Problem ist, dass den Verantwortlichen insbesondere in kleineren Betrieben oft die Zeit fehlt, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Was raten Sie solchen Unternehmern?
Eine externe Beratung macht Sinn. Erster Ansprechartner sind die Berufsgenossenschaften. Auch Textildienstleister kennen sich mit Normen und Vorschriften aus, ebenso die einschlägigen Prüfinstitute. jk

Checkliste So finden Sie den richtigen Textildienstleister
❑ Werden Schulungen als Teil des Leistungspakets angeboten?
❑ Wird ein Kundendienst angeboten?
❑ Werden Qualitätssicherungsmaßnahmen vor der Lieferung durchgeführt?
❑ Entsprechen die Anforderungen bezüglich Pflege und Dekontaminierung dem Stand der Technik?
❑ Werden verschlissene Teile ausgetauscht?
❑ Können Spezialgrößen geliefert werden?
❑ Verfügt der Lieferant über ein Lager?
❑ Entsprechen Abholung und Lieferung der Schutzkleidung den Anforderungen des Unternehmens und der Mitarbeiter?
❑ Wird die interne Ausgabe der Schutzkleidung an die Benutzer organisiert?
❑ Wird die Schutzkleidung sicher entsorgt?
❑ Kann das Corporate Design des Unternehmens integriert werden, ohne die Effektivität der Schutzkleidung zu beeinträchtigen?
Quelle: Mewa
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 4
Ausgabe
4.2024
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