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Nichts wie raus – ein Griff genügt

Türwächter
Nichts wie raus – ein Griff genügt

Nichts wie raus – ein Griff genügt
Macht auf die Tür: Im Notfall mit nur einem Griff Bild: Seton
Türen an Notausgängen dürfen weder verschlossen noch zugestellt werden. In vielen Bauverordnungen wird im Hinblick auf die neuen EN-Normen DIN EN 179 für Notausgangstüren und DIN EN 1125 für Paniktüren zusätzlich gefordert, dass Türen in Rettungswegen mit einem Griff zu öffnen sind. Der EH-Türwächter entriegelt durch das bloße Herunterdrücken der Klinke die Tür, teilt der Hersteller Seton mit. In Verschlussstellung überwacht der EH-Türwächter den Türdrücker; die Tür kann im Notfall mit einem Handgriff begangen werden, wie weiter mitgeteilt wird. Durch das Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich der Türwächter senkrecht nach unten und die Klinke gibt den Weg frei. Gleichzeitig ertönt ein Dauersignal, welches sich nur mit passendem Geräteschlüssel wieder abstellen lässt. Die unberechtigte Nutzung der Tür ist somit nicht unbemerkt möglich. Befugte Personen können die Schlossfalle mit dem Schlüssel – ohne Benutzung der Klinke – öffnen und begehen, ohne Alarm auszulösen. Der Türwächter kann bei Bedarf mit dem Geräteschlüssel alarmfrei in die Dauerfreigabeposition nach unten verschoben werden.

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