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Passend in jeder Hinsicht

Arbeitsschutz: Berufs- oder Schutzkleidung?
Passend in jeder Hinsicht

Die Bandbreite der Tätigkeiten in der Oberflächenbearbeitung ist riesig. Entsprechend unterschiedlich ist auch die Kleidung, die ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz tragen sollte. Ausschlaggebend ist, wer vor was geschützt werden muss.

Ob Lackierungen von Möbeln, Kunststoffbeschichtung von Windradflügeln oder Ausschleifen und Auspolieren von Staubeinschlüssen in der Automobilproduktion: Die Bandbreite der Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche in der Behandlung und Bearbeitung von Oberflächen ist riesig. Entsprechend unterschiedlich ist auch die Kleidung, die ein Mitarbeiter an seinem Einsatzgebiet tragen sollte. Während Lackier- und Galvanisierverfahren in jedem Fall eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfordern, um den Mitarbeiter zu schützen, ist in der Automobilfertigung auf Kleidung mit verdeckten Druckknöpfen zu achten. Diesmal jedoch, um die Karosserieoberfläche vor Kratzern zu schützen. Kleidung ist also nicht gleich Kleidung. Und ausschlaggebend ist, wer vor was geschützt werden muss.

Hinsichtlich der Arbeitssicherheit und um festzustellen, ob „normale“ Berufskleidung ausreicht oder Schutzkleidung erforderlich ist, sollte sich ein Arbeitgeber den Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter genau ansehen. Denn eines gilt eindeutig: Die Gesamtverantwortung und Haftung bei Arbeitsunfällen trägt grundsätzlich der Unternehmer. Seine Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes in seinem Betrieb umgesetzt und eingehalten werden. Wie kann er sicherstellen, dass seine Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen die richtige Kleidung tragen? Wie in jedem Prozess folgt hier ein Schritt auf den nächsten.
Am Anfang steht die Analyse des bestehenden Risikos. Bevor eine Schutzkleidung ausgewählt und eingesetzt wird, sollte jeder Unternehmer oder die im Unternehmen verantwortliche Person eine Beurteilung der Gefährdungen durchführen. Je differenzierter die Ergebnisse der Analyse sind, umso passender kann die Kleidung ausgewählt werden. Diese Analyse ist durchzuführen bei einer Erstbeurteilung bestehender oder neuer Arbeitsplätze, dem Einsatz neuer Maschinen, Geräte, Stoffe oder Arbeitsverfahren, Änderungen von Arbeitsabläufen oder nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen oder Berufskrankheiten.
Die Beurteilung der Gefährdungen beantwortet – bezogen auf die Kleidung – folgende Fragen:
  • Welche Tätigkeiten sind von dem Mitarbeiter, der die Kleidung trägt, durchzuführen?
  • Welche Gefährdungen gehen von diesen Tätigkeiten aus?
  • Wurden bereits vor Verwendung von PSA andere Sicherheitsmaßnahmen, etwa Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen, durchgeführt?
  • Wie hoch ist der erforderliche Schutzfaktor der Kleidung?
  • Welche Körperteile müssen geschützt werden?
  • Wie hoch muss der erforderliche Schutzumfang pro Körperteil sein?
  • Wie ist die persönliche Konstitution des Trägers? Leidet er vielleicht an Allergien oder Hautunverträglichkeiten?
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist auf folgende Gefährdungen zu achten: Mechanische Einwirkungen Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, durch bewegliche Maschinenteile erfasst zu werden, der Umgang mit spitzen oder scharfen Gegenständen sowie der Einsatz von Strahlmitteln.
Thermische Einwirkungen Dazu gehören unter anderem Hitze oder Strahlungswärme, der Umgang mit kalten oder heißen Materialien, der Kontakt mit heißen Dämpfen, mit Stäuben oder Gasen.
Chemische Stoffe Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Säuren oder Laugen, mit Lösemitteln, Fetten, Ölen oder Chemikalien.
Wenn die Analyse abgeschlossen ist, folgt die Auswahl von Schutzkleidung. PSA-relevante Normen wie die EN 13034 „Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien“ oder die EN ISO 14877 „Schutzkleidung für Strahlarbeiten mit körnigen Strahlmitteln“ bieten in der Regel eine erste Orientierungshilfe. Ratsam ist es allerdings, das Know-how von Anbietern von Schutzkleidung zu nutzen. Als Profis in Sachen PSA können sie hilfreiche und schnelle Unterstützung bieten und Fehlinvestitionen vorbeugen.
Vielleicht ergibt die Analyse der Risiken auch, dass eine Schutzkleidung nicht zwingend erforderlich ist – etwa dann, wenn durch andere Maßnahmen die Gefährdung bereits ausgeschaltet ist. Bei mechanischen Gefährdungen kann dies der Fall sein: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die Maschinen durch technische Schutzmaßnahmen so sicher sind, dass sich keine Kleidungsstücke in ihr verfangen können, kann es ausreichend sein, sich professionell mit Berufskleidung ausstatten zu lassen. Denn man kann heute Kleidung durchaus so gestalten, dass sie die Möglichkeit, sich in beweglichen Teilen zu verfangen, weitgehend ausschließt, aber trotzdem einen hohen Tragekomfort bietet.
Mit der Bereitstellung von Kleidung oder PSA ist die Aufgabe allerdings noch nicht erledigt. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass die Kleidung getragen und instand gehalten wird. Gemäß den Bestimmungen für PSA (Richtlinie 89/656/EWG) müssen alle Mitarbeiter und Benutzer der PSA vor dem Gebrauch der Ausrüstung geschult werden. Denn es passieren viele Unfälle, weil PSA nicht oder nicht wie vorgesehen getragen wird. Hier beugen Anproben und – wenn möglich – Trageversuche Fehlanschaffungen vor. Die Rückmeldung der Mitarbeiter bietet nicht nur wertvolle Informationen bezüglich des praktischen Nutzens der Schutzkleidung. Sie fördern auch die Trageakzeptanz.
Bei der Anprobe ist – neben Tragekomfort, Bewegungsfreiheit und Gewicht der Kleidung – zu berücksichtigen, wie schnell und einfach sich die Kleidung an- und ausziehen lässt und ob die Tätigkeit in der PSA ungehindert ausgeführt werden kann.
Nicht zu vergessen die Dokumentation: Bei der Gesamtverwaltung von Schutzkleidung muss der vollständige „Lebenslauf“ jedes Kleidungsstücks – von der Herstellung bis zu seiner Entsorgung – festgehalten werden (Richtlinien 89/656/EWG und 89/686/EWG):
  • Spezifikation der PSA (Hersteller, Lieferdatum, Chargen-Nr. etc.)
  • Gebrauchsdaten zur Schutzkleidung (Ausgabedatum, Name des Benutzers etc.)
  • Schulungsunterlagen für Mitarbeiter, die PSA tragen, einschließlich Risikodauer und -art
  • Informationen über Gefahren, denen Schutzkleidung ausgesetzt war
  • Informationen bezüglich der Pflege (Waschen, Dekontaminierung, Aufbewahrung)
  • Information bezüglich der Wartung (Inspektionen, Schäden und Reparaturen, Entsorgung)
  • Probleme, die durch den Gebrauch von PSA entstehen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die richtige Pflege. Waschmethoden sowie die Anzahl der Waschzyklen können Schutzfunktion und Lebensdauer der Schutzkleidung entscheidend beeinflussen. Eine ordnungsgemäße Pflege, von professionellen Service-Anbietern durchgeführt, sorgt dafür, dass
  • die Schutzkleidung besser erhalten sowie sichtbar und hygienisch sauber bleibt,
  • keine unangenehmen Gerüche zurückbleiben und
  • Waschmittelrückstände vollständig entfernt werden.
Eine regelmäßige Inspektion der PSA ist ebenfalls unerlässlich. Durch sie wird gewährleistet, dass die Ausrüstung langfristig den beabsichtigten Schutz bietet. Ideal ist eine Routineüberprüfung durch den Mitarbeiter vor und nach jedem Tragen seiner PSA. Zusätzlich sollte ein Profi, der mit den möglichen Verschleißerscheinungen, die die Effektivität der Schutzkleidung beeinträchtigen können, vertraut ist, die Kleidung in regelmäßigen Abständen prüfen. Dienstleister wie Mewa sorgen beispielsweise dafür, dass Schutzkleidung nach der Pflege mit allen Schutzfunktionen, für die diese Kleidung zertifiziert ist, wieder an den Kunden ausgeliefert wird. Diese Prüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Schutzkleidung auch nach dem Waschen weiterhin ihren Zweck erfüllt und ihren ursprünglichen Anforderungen gerecht wird.
Silvia Mertens Abteilungsleiterin Produktentwicklung bei der Mewa Textil-Service AG & Co. Management OHG, Wiesbaden
Verantwortung liegt beim Unternehmer
Trageversuche beugen Fehlanschaffungen vor

Checkliste
Worauf bei der Beschaffung von Schutzkleidung geachtet werden muss:
  • 1. Gefährdungsanalyse (Schutzziele und Maßnahmen)
  • 2. Richtlinien/PSA-relevante Normen
  • 3. Tragekomfort (Gewicht, Material, Schnitt)
  • 4. Professionelle Pflege, Inspektion und Dokumentation
  • 5. Fortschreibung und gegebenenfalls Aktualisierung der Gefährdungsanalyse
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
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