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Reach – Was geht uns das an?

regelüberwachung: wie fertiger das neue EU-chemikaliengesetz handhaben
Reach – Was geht uns das an?

Reach – Was geht uns das an?
Die neue EU-Verordnung zielt auch auf Hersteller und Importeure von Gütern, in denen sich die von Reach regulierten Stoffe befinden Bild: TechniData
Die neue Chemikaliengesetzgebung der EU fordert auch die Fertigungsindustrie zum Handeln auf. Um die Kosten zu minimieren, sollte die Regelüberwachung – das Compliance-Management – ins ERP-System integriert werden.

Die neue Chemikalien-Verordnung der EU spricht keineswegs nur die Stoffproduzenten aus der Chemischen Industrie an. Im Blickpunkt von Reach (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) stehen auch Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, in denen sich die von Reach regulierten Stoffe befinden. In der Praxis wird es kaum ein in der EU ansässiges Industrieunternehmen geben, das nicht zumindest in der Informationspflicht steht. Darüber hinaus werden zahlreiche Marktteilnehmer Stoffe registrieren müssen.

Doch ganz gleich, ob Deklaration oder Registrierung, beide Prozesse münden in eine vielschichtige Regelüberwachung. Dieses Compliance-Management bringt erhebliche Aufwände für Recherche, Analyse und Projektmanagement mit sich. Um die Kosten auf ein Minimum zu beschränken, empfiehlt es sich, das Compliance-Management in das betriebswirtschaftliche Steuerungs- und Planungssystem (ERP) einzubetten. Auf diese Weise lassen sich einerseits die bereits vorhandenen Einkaufs- und Produktionsdaten nutzen. Andererseits erhalten alle betroffenen Mitarbeiter eine gemeinsame Kommunikationsplattform, auf der sie den gesetzeskonformen Einsatz ihres Stoffportfolios sicherstellen. Für das Reach-bezogene Compliance-Management haben SAP und TechniData eine integrierte Software entwickelt, die sie den zeitlichen Vorgaben der Reach-Umsetzung entsprechend erweitern.
Damit ein diskreter Fertiger seinen individuellen Handlungsbedarf ermitteln kann, sollte er seinen Blick zunächst auf die Herkunft der von ihm eingesetzten Stoffe richten. Kauft er sie aus dem EU-Binnenmarkt zu, so ist sein Aufwand zwar geringer als bei Non-EU-Importen. Jedoch ergeben sich auch EU-intern deutliche Zusatzaufgaben. So sollte sich der Fertiger in einem ersten Schritt absichern, dass seine EU-Lieferanten die erforderliche Registrierung fristgemäß durchführen werden. Hierbei sollte er sich rückversichern lassen, dass die interne Verwendung und die Art des technischen Einsatzes mit von der Registrierung abgedeckt wird.
Doch damit nicht genug. Auch dem Fertiger selbst entstehen im Arbeitsschutz und bei der Produktsicherheit zusätzliche Aufwände: Unter Reach müssen die Verantwortlichen verstärkt prüfen, ob sie Zubereitungen wie etwa Lacke wie gewünscht einsetzen dürfen. Im Hinblick auf die stoffliche Zusammensetzung der Zubereitungen sind die bisherigen Einsatzszenarien neu zu bewerten. Haben Unternehmen im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung die Szenarien präzise dokumentiert, können sie anhand der geänderten Reach-Anforderungen mit vertretbarem Aufwand prüfen, ob sie in der alten Weise fortfahren dürfen. Anderenfalls entsteht eine erhebliche Grundlagenarbeit.
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Verwendungsmöglichkeiten werden sich auch die Einkaufsprozesse ändern. Einerseits gilt es, zusätzliche Stoffinformationen beim Lieferanten einzufordern, die über die Daten der bisherigen Sicherheitsdatenblätter hinausgehen. Andererseits muss im Betrieb ein vorgeschalteter Stofffreigabeprozess etabliert werden. In dessen Rahmen haben die Mitarbeiter die Einsatzszenarien zu prüfen und auszuweisen, bevor der Auftrag erteilt werden kann. Die hierzu erforderlichen Abfragen lassen sich zu einem Großteil automatisieren, wenn Einkauf, Arbeitsschutz und Produktsicherheit ein gemeinsames Informationssystem nutzen.
Eine integrierte Compliance-Management-Lösung zahlt sich für den Fertiger noch stärker aus, wenn er Stoffe registrieren muss. Eine potenzielle Anmeldepflicht entsteht, wenn er Reach-relevante Stoffe von außerhalb des EU-Binnenmarkts als Erstimport bezieht, also etwa aus den USA oder der Türkei. Zwar führen die wenigsten Fertiger einzelne Stoffe ein, doch geraten sie immer dann in den Blickwinkel der neuen Chemikaliengesetzgebung, wenn es sich um Zubereitungen oder Erzeugnisse handelt, in deren Produktlebenszyklus ein von Reach betroffener Stoff entweichen wird.
Alle chemischen Stoffe unterliegen der Reach-Verordnung. Um auf der sicheren Seite zu sein, braucht der Fertiger eine Analyse aller im Erzeugnis enthaltenen Stoffe. Somit benötigen die Firmen ein Prüfschema, das ihr gesamtes Stoffportfolio erfasst. Gerade für mittelständische Fertiger ist eine solche Analyse schwer zu leisten. Deshalb bietet es sich an, dass Clearing-Stellen im Auftrag des einkaufenden Unternehmens die Zusammensetzung prüfen. Der externe Dienstleister kann dem Lieferanten vertraglich zusichern, dass dessen Rezeptur geheim bleibt.
Ob ein Betrieb einen Reach-relevanten Stoff anmelden muss, entscheidet sich an den jährlich anfallenden Stoffmengen. Hier öffnet die EU-Richtlinie drei unterschiedliche Zeitfenster: Durchlaufen jährlich mehr als 1000 t eines Stoffes den Betrieb, muss die Registrierung innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten von Reach erfolgen. Bei über 100 t verlängert sich die Frist auf sechs und bei mehr als einer Tonne auf elf Jahre.
Bei der Stoffmengenverfolgung betreten die Unternehmen jedoch informationstechnisches Neuland, da die vorhandenen Controlling-Werkzeuge nur die Materialmengen, allerdings nicht die Stoffmengen liefern. Um diese Informationslücke zu schließen, hat der ERP-Marktführer SAP gemeinsam mit dem Compliance-Spezialisten TechniData ein passendes Werkzeug entwickelt: Mit dem Substance Volume Tracking (SVT) wurde eine neue Standardkomponente nahtlos in SAP ERP eingebettet und Mitte 2006 ausgeliefert. Die SVT-Lösung ermittelt die gewünschten Daten aus den operativen ERP-Anwendungen. Die Lösung zeigt exakt an, welche Stoffe in welchen Erzeugnissen vorkommen und welche Import- und Produktionsprozesse welche Stoffmengen hervorbringen.
Indem das SVT wie ein automatisiertes Frühwarnsystem arbeitet, schalten Unternehmen das Risiko aus, Mengengrenzen zu überschreiten, ohne davon zu erfahren. Indem die Entwicklung der Stoffmengen und -ströme frühzeitig erkennbar wird, kann das Management seine Budget-, Ressourcen-, Partner- und Portfolioplanung optimieren. Gleichzeitig können die Fachabteilungen Stoff für Stoff bestimmen, wann und in welchem Umfang es sich betriebswirtschaftlich anbietet, die Registrierung voranzutreiben.
Da die zukünftigen Produktions- und Importmöglichkeiten vom Erfolg der Registrierungen abhängen, gilt es den Anmeldeprozess absolut verlässlich zu gestalten. Jedoch weist die Mehrzahl der Anmeldevorgänge ein komplexes Aufgabenspektrum auf. Daher empfiehlt sich der Einsatz eines IT-gestützten Projektmanagements, anhand dessen sich sämtliche Registrierungen durchgängig planen, steuern und überwachen lassen.
Berndt Stürznickel Solution Manager, TechniData AG, Markdorf
Bisher eingesetzte Stoffe neu bewerten
Auch beim Registrieren zahlt sich integrierte Lösung aus

Fahrplan für die Reach-Umsetzung

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Am 1. Juni 2008 setzt die neue EU-Chemikaliengesetzgebung Reach einen ersten Meilenstein: Innerhalb von sechs Monaten müssen in der EU ansässige Hersteller und Importeure alle so genannten Phase-in-Stoffe vorregistrieren, die auf dem Markt sind oder Marktreife haben. Zum 1. Dezember 2008 muss der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki ein Datensatz vorliegen, in dem eine von Reach betroffene Firma klarstellt, welche Phase-in-Stoffe wann zu registrieren sind. Zusätzlich zur zeitlichen Staffelung bringt die Vorregistrierung den Mehrwert, dass Hersteller und Importeure identischer Stoffe sich ab Januar 2009 in Stoffaustauschforen zusammenschließen können.
Ab 2010 müssen die Erzeugnisindustrien unabhängig von den Informations- und Anmeldepflichten über besonders gefährliche Inhaltsstoffe in ihren Produkten Auskunft geben. 2009 wird die EU die betreffenden Stoffe in der so genannten Kandidatenliste benennen, gleich, ob die regulierten Stoffe entweichen werden oder nicht. Zu prüfen ist, ob Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften im Produkt enthalten sind und ob die Zubereitungen als gefährlich eingestuft werden müssen. Dies braucht fundiertes Wissen aus der chemischen Produktsicherheit, das sich diskrete Fertiger jetzt erarbeiten müssten. Hierbei werden sie auf Dienstleister angewiesen sein.

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Angesichts der zahlreichen Anforderungen gehen einige Industrieverbände bereits davon aus, dass Reach zu einer Volldeklaration der Produkte führen wird. Vor diesem Hintergrund stellt eine in die operativen Geschäftsprozesse integrierte Compliance-Management-Lösung die Gesetzeskonformität sicher und ermöglicht es den Unternehmen, ihren Reach-Pflichten mit einem minimalen Ressourceneinsatz nachzukommen.
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