Startseite » Allgemein »

Trittbrettfahrer sollen auf Elektroschrott sitzen bleiben

EU-Richtlinien zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten in Kraft getreten
Trittbrettfahrer sollen auf Elektroschrott sitzen bleiben

Die EU-Richtlinien zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte sind in Kraft getreten. Auch bestimmte Inhaltsstoffe sollen verboten werden. Hersteller und gewerbliche Kunden suchen nunmehr eine gemeinsame Lösung.

Ab August 2005 dürfen elektrische und elektronische Altgeräte kostenfrei zurückgegeben werden. Das sehen die neuen Richtlinien vor, die Europäische Union jetzt veröffentlicht hat und die damit in Kraft getreten sind.

Geregelt sind darin unter anderem die Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte sowie das Verbot bestimmter Inhaltsstoffe. Allein in Deutschland betrifft das rund 1,1 Mio. t – das Bundesumweltministerium spricht sogar von 2 Mio. t – gebrauchter Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer, Telefone und anderer elektronischer Geräte. Experten schätzen, dass die Gesamtkosten für die umweltverträgliche Verwertung hier zu Lande etwa 350 bis 500 Mio. Euro jährlich betragen werden.
Für Gotthard Graß, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI), Frankfurt/M., kommt es jetzt darauf an, die noch offenen Fragen in der nationalen Umsetzung zu klären. Das gilt unter anderem für die Frage, wie die Verbraucher die Altgeräte abgeben können. Bis Mitte 2004 muss das Bundesumweltministerium eine entsprechende Gesetzesvorlage einbringen und verabschieden lassen. Sowohl auf Verbraucher als auch auf die Industrie kommen damit neue Kosten zu.
Graß fordert, die auf die Industrie zukommenden Anforderungen bei der Entsorgung ihrer Produkte aus dem Spannungsfeld zwischen Kartellrecht und Umweltproblematik herauszuholen: „Widersprüche zwischen der Wettbewerbs- und der Umweltpolitik müssen pragmatisch geklärt werden.“ Dies gehöre zu den vordringlichen Aufgaben der nationalen Umsetzung.
Ein wichtiges Signal sei die klare Botschaft, dass jeder Hersteller künftig individuell für die Entsorgung seiner Produkte verantwortlich ist, eine Zusammenarbeit der Hersteller bei den Entsorgungsaufgaben aber möglich sein wird. „Damit können Kosten für Altgeräte von Herstellern, die nicht mehr auf dem Markt sind oder die nicht mehr identifiziert werden können, auch nicht kollektiv den Markenherstellern angelastet werden“, erläutert ZVEI-Umweltexperte Otmar Frey. „Für Unternehmen und Verbraucher sind wirksame Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer, die Produkte auf den Markt bringen, ohne sich um ihre Entsorgung zu kümmern, existenziell.“ Die Elektronikindustrie arbeite mit Hochdruck daran, effiziente Rücknahmekonzepte zu erarbeiten.
Auf dem Gebiet der geplanten Stoffverbote sieht der Verband in dem gemeinsamen Ausstiegstermin am 1. Juli 2006 ein wichtiges Signal für den gemeinsamen europäischen Markt. „Selbst wenn die ökologische Begründung von Stoffverboten weiterhin aussteht, werden damit wenigstens nationale Alleingänge verhindert“, erklärt Umweltexperte Frey. „Für deutsche Hersteller mit ihrem hohen Exportanteil ist dies besonders wichtig.“ Es komme darauf an, die Regelung so zu gestalten, dass Geräte, die zu diesem Termin bereits in den Geschäften liegen, noch verkauft werden dürfen.
Auf Industrie und Verbraucher kommen Kosten zu
Nach wie vor sieht die Industrie keine Rechtsgrundlage für die Haftung der Anbieter für diejenigen Geräte, die bereits vor 10 oder 20 Jahren verkauft wurden. Eine rückwirkende Gesetzgebung verstoße gegen nationales und europäisches Verfassungsrecht. Immerhin gebe es die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit die Entsorgungskosten dieser Geräte getrennt auf Rechnungen auszuweisen.
Zwischenzeitlich zeichnet sich auch eine Lösung dafür ab, die Entsorgung derjenigen Produkte zu finanzieren, die bei gewerblichen Kunden anfallen. Hier hätte es dazu kommen können, dass betroffene Hersteller substanzielle Rückstellungen bilden müssen. Darauf hatten führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in einem Gutachten für den ZVEI hingewiesen. Es gebe Signale aus der EU-Kommission, dass sie kurzfristig eine Antwort auf diese Frage finden wolle, ließ der Verband verlauten. Damit könnte sich ein Weg zu marktkonformen bilateralen Entsorgungsvereinbarungen zwischen Herstellern und gewerblichen Kunden öffnen. jk
Unsere Webinar-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de