Christoph Höll Elesdag mbH Rosbach
Zu unserem Titelthema in der Ausgabe Nr. 16 erreichte uns per E-Mail folgende weitere Leserzuschrift. Das Thema der Titelgeschichte war: „Finanzierungs-Strategien – Für gute Pläne findet der findige Unternehmer immer einen Financier“.
„Nach der Umwandlung meines Unternehmens in eine GmbH kündigte unsere
Hausbank ohne Angabe von Gründen unseren Kontokorrentkredit, obwohl wir diesen zuvor nie in Anspruch genommen hatten. Auch bei der Umschreibung des ERP-Kredites machte sie so große Schwierigkeiten, dass wir dies letztendlich im Innenverhältnis – das heißt zivilrechtlich – zwischen der Gesellschaft und der Geschäftsführung vertraglich regeln mussten.
Unsinnigerweise verlangte sie eine Privatbürgschaft in unbegrenzter Höhe, die ich natürlich ablehnte. Da hätte ich ja auf die GmbH-Gründung verzichten können. Sie war nicht bereit, die angebotene Bürgschaft in Höhe der Kreditlinie beziehungsweise der Restschuld zu akzeptieren. Der Filialleiter ließ durchblicken, dass man bei ihm am ehesten einen Kredit bekommt, wenn man nachweisen kann, dass man ihn eigentlich nicht braucht.
Da es in der Zwischenzeit zu weiteren Unannehmlichkeiten kam, haben wir die Geschäftsbeziehung mit dieser Bank mittlerweile gekündigt. Aber auch unsere neue Hausbank scheint massiv finanzielle Probleme zu haben.
In ihren Werbebroschüren wirbt sie zwar mit ihrem besonders günstigen Kontokorrent-Kredit, die Realität sieht aber ganz anders aus: Da wir grundsätzlich innerhalb der Skontofrist zahlen, unsere Kunden sich aber manchmal recht viel Zeit lassen, beantragten wir einen kleinen Kontokorrent-Kredit in Höhe von lediglich 2600 Euro. Noch nicht einmal dazu scheint diese Bank in der Lage zu sein. Sie lehnte ihn lapidar ab.
Auf unsere Rückfrage nach den Gründen für diese Entscheidung teilte sie uns lediglich mit, dass sie moderne Kreditentscheidungssysteme verwendet, deren Details sie aus Gründen des Wettbewerbs und des Risikos nicht veröffentlicht.“
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