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VDMA gegen rechtliche Hürden beim EU-Handel

Recht: Initiative soll Zivilrecht der Mitgliedstaaten anpassen
VDMA gegen rechtliche Hürden beim EU-Handel

VDMA gegen rechtliche Hürden beim EU-Handel
Im Binnenhandel gibt es zwischen den EU-Staaten noch rechtliche Unterschiede. Die EU-Kommission will jetzt Widersprüche beseitigen (Bild: Archiv)
Der VDMA fordert Änderungen beim europäischen Vertragsrecht. Denn noch immer behindern in der Gemeinschaft unterschiedliche nationale Regelungen den freien Handel.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) e.V., Frankfurt/M., fordert, mehrere zwingende zivilrechtliche Vorschriften der Mitgliedsstaaten abzuschaffen. Denn viele solche Regeln gefährdeten den Grundsatz der Vertragsfreiheit im kaufmännischen Geschäftsverkehr, so der Verband. Man begrüße deshalb den jüngst von der EU-Kommission verabschiedeten Aktionsplan, der ein kohärentes europäisches Vertragsrecht schaffen soll. Denn noch gilt in der EU kein einheitliches Recht. Beispiele:

– Das französische Recht kennt im Fall von Mangelfolgeschäden bezüglich nicht direkt erkennbarer Mängel (versteckte Mängel – vice caché) keine Haftungsbeschränkung, weder in AGB noch individualvertraglich.
– In Italien ist die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag nur sehr schwer möglich.
– In Deutschland sind viele Klauseln in den AGB verboten, die in den anderen Mitgliedsstaaten rechtens sind. Grund: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält spezielle Vorschriften, die die Gerichte sehr weit auslegen.
Laut Christian Steinberger, Leiter der Rechtsabteilung des VDMA, leiden besonders die Mittelständler unter dem Paragrafendschungel. „Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sind unsere Musterverträge immens hilfreich, gerade für KMU, die keine eigene Rechtsabteilung haben. Wir werden jedoch zunehmend mit zivilrechtlichen Vorschriften konfrontiert, die die Verwendung von standardisierten Verträgen enorm erschweren.“ tv
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