Wer einen Firmenwagen steuert und mit diesem das eigene Privatfahrzeug beschädigt, hat gegen die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeugs keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein solcher Anspruch scheitere bereits daran, dass in einem solchen Fall das Eigentum des „anderen“ nicht beschädigt wurde, entschied das Gericht. Wenn der verursachende Fahrzeugführer mit dem Geschädigten identisch sei, liege ein nicht zu regulierender, selbstverschuldeter Eigenschaden vor. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer beim Rangieren mit dem Firmenwagen sein eigenes Privatauto gerammt. Für diesen Schaden muss die Kfz.-Haftpflichtversicherung nicht aufkommen. (Landgericht Paderborn, Az.: 5 S 282/01)
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